Tagblatt Online, 30. März 2012 10:00:00
Nach Casino-Besuch Frau vergewaltigt
ST.GALLEN. Am Freitag hätten zwei mutmassliche Vergewaltiger in St.Gallen vor dem Kantonsgericht erscheinen sollen - einer kam, der andere blieb der Berufungsverhandlung fern. Beide sollen 2007 nach einem Casino-Besuch eine Frau genötigt und mehrfach vergewaltigt haben.
Deswegen wurden sie im November 2010 vom Kreisgericht St.Gallen zu Freiheitsstrafen von fünf und vier Jahren verurteilt; die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen von je neun Jahren gefordert, weil sie die Männer auch der Freiheitsberaubung und Entführung angeklagt hatte. Davon wurden sie aber freigesprochen. Zwei Mitangeklagte wurden vom Kreisgericht gänzlich freigesprochen.Frau im Auto mitgenommen
Die vier Männer besuchten im Mai 2007 das Casino in Konstanz. Dort lernte einer der vier Männer eine damals 39-jährige Frau kennen.
Auf der ihr angebotenen Mitfahrt von Konstanz zurück in den Kanton St.Gallen sollen zwei der Männer die Frau mehrfach zu Geschlechts- und Oralverkehr genötigt haben. Schliesslich sollen sie die Frau in Wittenbach freigelassen haben. Dort wurde sie von Anwohnern verstört und weinend und ohne Schuhe an den Füssen aufgefunden.
Die zwei wegen mehrfacher Vergewaltigung und Nötigung verurteilten Männer akzeptierten das Urteil des Kreisgerichts nicht. Die Berufungsverhandlung hätte am 5. März stattfinden sollen, wurde aber auf Freitag verschoben, weil einer der Angeklagten in seiner Heimat in Mazedonien war und nicht in die Schweiz reisen konnte.
Ein Angeklagter nicht da
Er erschien auch am Freitag nicht vor dem Kantonsgericht, die Verhandlung fand in seiner Abwesenheit trotzdem statt. Die Verteidiger der beiden Männer forderten einen Freispruch; das hatten sich auch vor dem Kreisgericht St.Gallen schon getan.
Bei den beiden mutmasslichen Vergewaltigern handelt es sich um zwei Mazedonier im Alter von heute 31 und 32 Jahren. Die St.Galler Staatsanwaltschaft beantragt für sie eine Verschärfung der Freiheitsstrafe um je eineinhalb auf fünfeinhalb respektive sechseinhalb Jahre. Das Urteil des Kantonsgerichts steht aus. (sda)
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adolf31 (01. April 2012, 17:42)
Endlich ...
wieder einmal einen Tummelplatz für unsre fürstlich amtlich besoldeten "Seelen Verheiler".
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Teure...
Angelegenheit für den hiesigen Steuerzahler da es die Politik immer noch nicht fertigbrachte andere Staaten dazu zu bringen ihre eigenen kriminellen Staatsbürger bedingungslos zurückzunehmen und auf ihre eigenen Kosten zu inhaftieren. Somit werden auch diese Straftäter dem hiesigen Steuerzahler noch eine ganze Zeit enorm auf der Tasche liegen.
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