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Kugl vor dem Aus, 31. Mai 2010 17:44:00

Umsetzung braucht Zeit

Kugl vor dem Aus

Party Zoom

Das Kugl steht vor dem Aus. (Bild: Archivbild: Hannes Thalmann)

ST.GALLEN. «Kultur am Gleis» (Kugl) hat den Rechtsstreit mit einem Nachbarn verloren. Es steht damit vor dem Aus. Umsetzen muss das Urteil die Stadt. Dies werde aber nicht von heute auf morgen möglich sein, heisst es bei den Behörden.

Reto Voneschen

Wegen eines Formfehlers hat es das Bundesgericht abgelehnt, auf den Rechtsstreit des Kugl mit einem Nachbarn einzutreten. Die Beschwerde des Clubs gegen ein Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts war einen Tag zu spät in Lausanne eingegangen.

Ball wieder bei der Stadt
Mit diesem Entscheid des Bundesgerichtes wird das Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichtes rechtskräftig. Es hatte Mitte März in einem sehr umfangreichen Urteil entschieden, dass ein Betrieb von der Grösse des Kugl mit teilweise unbeschränkten Öffnungszeiten in der Wohn- und Gewerbezone nicht zulässig ist. Die Umsetzung dieses Richterspruchs obliegt jetzt der Stadt. Sie wird aber nicht von heute auf morgen handeln können.

Das Gerichtsurteil zum Kugl umfasse 54 Seiten und sei auch in der Sache sehr komplex, sagt auf Anfrage Heinz Indermaur, Sekretär der städtischen Direktion Soziales und Sicherheit. Man werde das Urteil genau analysieren und danach die zur Umsetzung nötigen Schritte einleiten. Wie viel Zeit das in Anspruch nehme, sei noch nicht abschätzbar. Man werde speditiv, aber auch sorgfältig arbeiten.

Wie lange noch geöffnet?
Welche Gnadenfrist das Kugl dadurch erhält, ist offen. Seine aktuelle Betriebsbewilligung läuft bis Ende 2011. Klar ist, dass die Stadt vorher handeln muss. Die Betreiber der Kulturinstitution gehen aber davon aus, dass die Aufhebung der unbeschränkten Öffnungszeiten am Donnerstag, Freitag und Samstag nicht sofort erfolgt, sondern, dass ihnen dafür eine Übergangsfrist eingeräumt wird. Dies, weil man fürs laufende Programm Absprachen getroffen habe und auch Verpflichtungen eingegangen sei.

Keine Folgen für andere Clubs
Auch die städtische Direktion Bau und Planung hat Kenntnis davon genommen, dass der Verwaltungsgerichtsentscheid gegen das Kugl rechtskräftig wird. Der Einsprecher gegen den Club hatte an dieses weitergezogen, nachdem er bei Stadt und Kanton abgeblitzt war. Auswirkungen vom Kugl-Entscheid auf andere Clubs erwartet Bausekretär Fredi Kömme allerdings nicht.

Der Fall des Kugl liege sehr speziell. Die übrigen Clubs in der Innenstadt befinden sich gemäss Fredi Kömme nicht in der Wohn- und Gewerbezone, sondern in der Kernzone. Für diese gelten andere Vorschriften gerade bezüglich Intensität von Nutzungen. Dazu kommt, dass die allermeisten dieser Clubs verlängerte, aber keine teilweise unbeschränkten Öffnungszeiten haben.

Einsprache nach zwei Jahren
Der Fall des Kugl sei auch bezüglich der Zulassung der Einsprache sehr speziell, sagt Bausekretär Kömme. Der Nachbar hatte die Einsprache erst zwei Jahre nach der Erteilung der Betriebsbewilligung fürs Kugl eingereicht. Dies liess das Verwaltungsgericht aufgrund ganz spezieller Umstände zu.

Jemand, der neben einem Club neu eine Liegenschaft kaufe, könne grundsätzlich nicht Einsprache gegen die bereits erteilte Betriebsbewilligung einlegen, erklärt Bausekretär Kömme. Das Recht stehe Nachbarn im ordentlichen Bewilligungsverfahren zu. Wer dann davon keinen Gebrauch mache, könne das später nicht einfach nachholen.








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