Tagblatt Online, 06. August 2010 01:00:56
Monatelang mit Perücke zur Schule
An der Oberstufe Mittelrheintal ist das Verbot von Kopfbedeckungen bereits Tatsache. Eine 15jährige Muslima weigerte sich, ihr Kopftuch abzulegen – die Behörden blieben hart. Mitten im Rechtsstreit verliess die Familie die Gemeinde.
Auf Drängen verschiedener Gemeinden erteilt der St. Galler Erziehungsrat eine Weisung zum Tragen von Kopfbedeckungen an Schulen. Den Kantonsentscheid verlangt hat unter anderem die Oberstufe Mittelrheintal.
Dort sorgte vor kurzem der Fall einer 15jährigen Muslima für Diskussionen: Nach ihrem Zuzug im Jahr 2009 weigerte sie sich, ohne Kopftuch die Schule in Heerbrugg zu besuchen. Der Schulrat goutierte dies nicht.
«Kopfbedeckungen während des Unterrichts sind an unserer Schule nicht erlaubt», sagte Schulratspräsidentin Helga Klee – dies habe sie dem Mädchen und seiner Mutter erklärt. Als Kopfbedeckung gälten eine Baseballmütze oder Dächlikappe genauso wie ein Kopftuch, ergänzte Klee.
Strafanzeige gegen die Mutter
Die 15-Jährige blieb darauf dem Unterricht fern – obwohl die Behörden die Familie auf die Schulbesuchspflicht hinwiesen. Gegen eine Verfügung zum Unterrichtsbesuch legte die Mutter Rekurs ein.
Schliesslich reichten die Behörden Strafanzeige gegen die Mutter wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht ein.
Rassismusvorwurf
Die Regionale Schulaufsicht griff zu einer Notlösung und beschloss auf Vorschlag der Anwältin der Mutter, dass das Mädchen während des Rekursverfahrens nicht mit einem Kopftuch, aber mit einer Perücke den Unterricht besuchen dürfe. Daraufhin kam die 15-Jährige mit einer Fasnachtsperücke zur Schule.
Die Tagesmutter des Mädchens kritisierte den Entscheid gegenüber dem «Rheintaler»: «Eine Perücke ist ja auch eine Art Kopfbedeckung. Es geht der Schule nur um das religiöse Kopftuch. Wir können rassistische Hintergründe nicht ausschliessen.»
«Gleiche Rechte für alle»
Dem widersprach die Schulratspräsidentin vehement: «Ich möchte lediglich gleiche Rechte für alle.» Das Kreuz habe man ebenfalls aus den Klassenzimmern entfernen müssen, weil es Andersgläubigen nicht zuzumuten sei.
Im April dieses Jahres nahm der Streit ein abruptes Ende: Die Mutter informierte die Schule, sie und ihre Tochter zögen nach Biel. Kurze Zeit später war das Mädchen offiziell an einer Schule in Biel gemeldet. Der Rekurs der Mutter gegen das Kopftuchverbot der Oberstufe in Heerbrugg war damit gegenstandslos. (av)
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