Tagblatt Online, 07. August 2009 12:05:00
Kanton muss über Einbürgerungen entscheiden
Das Bundesgericht in Lausanne (Bild: Keystone)
RHEINECK. Die Stimmbürger von Rheineck haben zweimal Einbürgerungsgesuche ohne rechtmässige Begründung abgewiesen. Jetzt hat das Bundesgericht entschieden, dass nicht mehr die Gemeinde, sondern der Kanton St.Gallen über die Gesuche entschieden muss.
2003 und 2004 haben 12 Ausländer ein Einbürgerungsgesuch in der Gemeinde Rheineck gestellt. Die Bürgerversammlung hat diese entgegen den Anträgen des Einbürgerungsrates in den Jahren 2005 und 2007 abgewiesen. Teilweise ohne genügende Begründung, teilweise sogar ohne Begründung.
Im Juni 2008 entschied das Departement des Innern des Kantons St.Gallen, dass die Gemeinde Rheineck ein drittes Mal über diese Einbürgerungsgesuche zu entscheiden habe. Die Gesuchsteller akzeptierten dies nicht und zogen vor das Verwaltungsgericht. Dieses ging nicht auf die Beschwerden ein, weil es sich um eine Angelegenheit der Staatsaufsicht handle. Die Einbürgerungswilligen schalteten daraufhin das Bundesgericht ein. Sie forderten von den Richtern in Lausanne eine direkte Einbürgerung. Das Bundesgericht hat die Beschwerde teilweise gutgeheissen, lehnt es jedoch ab, selbst die Einbürgerung vorzunehmen.
Weil in den Augen der Richter eine Rückweisung an die Gemeinde Rheineck ein Leerlauf darstellen würde, wurde das Geschäft an das Departement des Innern des Kantons St.Gallen weitergereicht. Dieses soll nun abschliessend über die Einbürgerungen entscheiden. (upi)
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