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Tagblatt Online, 06. Juni 2008 01:11:29

Härte gegen Abgewiesene

St. Galler Gemeinden zahlen 18 Franken Nothilfe pro Tag für eine vierköpfige Familie

Seit Januar erhalten abgewiesene Asylsuchende nur noch Nothilfe. Darunter sind auch Familien. Die Beobachtungsstelle Ostschweiz für Asyl- und Ausländerrecht informiert anhand von konkreten Beispielen über die Praxis.

Andreas Kneubühler

Seit Januar 2008 erhalten Asylsuchende mit einem ablehnenden Entscheid keine Sozialhilfe mehr. Sie sind auf Nothilfe angewiesen, für die im Kanton St. Gallen die Gemeinden zuständig sind. In einer Bilanz über die ersten fünf Monate Nothilfe stellt die Beobachtungsstelle Ostschweiz für Asyl- und Ausländerrecht grosse Unterschiede fest.

Unterschiedliche Verhältnisse

In einigen Kommunen dürften die Flüchtlinge in Wohnungen bleiben, sie verfügten über Kochmöglichkeiten und könnten das Geld der Nothilfe – acht Franken pro Tag – ökonomisch einsetzen.

In anderen Gemeinden, darunter Bütschwil, Flums, Rorschach oder Schmerikon, gebe es dagegen nur Zivilschutzanlagen als Übernachtungsmöglichkeit. Teilweise fehle es auch an Bettdecken, Kopfkissen oder warmem Wasser.

«Bettelexistenz»

Die Beobachtungsstelle legte das Augenmerk auf die Behandlung von Familien und stellte verschiedene Fälle im Detail vor. In der Stadt St. Gallen kann eine dreiköpfige Familie auf die Anerkennung als Härtefall hoffen, weil sie seit über fünf Jahren in der Schweiz lebt. Bedingung des Ausländeramts ist, dass die Familie wirtschaftlich selbständig existieren kann. Inzwischen hat der Ehemann mit Hilfe des Solidaritätsnetzes eine Stelle gefunden. Die Stadt St. Gallen habe aber die Familie sofort auf Nothilfe gesetzt, obwohl die Chance, dass die Flüchtlinge als Härtefall anerkannt werden, gross sei, lautet die Kritik der Beobachtungsstelle.

Der 3-Personen-Haushalt erhält pro Monat 450 Franken Nothilfe, die Miete übernimmt das Sozialamt. Ohne fremde Hilfe könne die Familie nicht überleben, sie gerate in eine Bettelexistenz, schildert Marina Widmer vom Solidaritätsnetz die Situation. Die Tochter besuche die Realschule, ihre Klasse fahre ins Skilager, sie benötige Internet und müsse telefonisch erreichbar sein.

Immer wieder sei eine entwürdigende Geldsuche bei Privatpersonen nötig. Um das Überleben zu sichern, brauchte die Familie mindestens das Doppelte der 450 Franken, hat das Solidaritätsnetz ausgerechnet. Nach den Richtlinien der Schweizer Konferenz öffentlicher Fürsorge (SKOS) würden die Aufwendungen für die reine Existenzsicherung einer dreiköpfigen Familie sogar 1519 Franken betragen.

In Azmoos erhält eine vierköpfige Familie seit Februar 2008 ebenfalls nur noch Nothilfe. Für Essen, Hygiene, Kleider bekommt sie 504 Franken im Monat.

Im Dorf isoliert

Die Familie sei in einer schwierigen Lage. Früchte, Gemüse und Milch könne sie sich kaum leisten, heisst es im Bericht der Beobachtungsstelle. Spätestens freitags habe es nur noch Brot und etwas Butter im Kühlschrank. Erst am Montag erhalte die Familien wieder 126 Franken für die ganze Woche. Wenn in der Schule beispielsweise das Klassenfoto bezahlt werden müsse, reichten die Mittel nicht aus. Die Familie sei im kleinen Dorf isoliert, um Kontakte ausserhalb zu pflegen, fehle das Geld.

Richtlinien der Gemeinden

Woher kommt die harte Haltung gegenüber der Flüchtlingsfamilien? Die Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidenten habe zum Thema Nothilfe Richtlinien festgelegt, erklärt Patrik Müller, Leiter des Sozialamtes der Stadt St. Gallen. Daran habe sich die Stadt zu halten.

Vorgeschrieben sei beispielsweise die Höhe der Nothilfe für Familien: Die erste Person erhalte acht Franken pro Tag, die zweite vier und jede weitere noch drei Franken. So kämen die 15 Franken pro Tag für eine dreiköpfige Familie zusammen. Von diesen Vorgaben könne die Stadt nur «situativ» abweichen, beispielsweise wenn es um Telefon- oder Internetkosten von schulpflichtigen Kindern gehe. «Sonst kommt der Vorwurf, dass wir uns nicht an die Vorgaben halten», sagt Müller.





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