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Tagblatt Online, 30. Dezember 2008 12:56:00

Freiwillige Rückkehr hat sich verdoppelt

Sozialhilfestopp für abgewiesene Asylsuchende im Kanton St.Gallen St.Gallen

Essen_Asylsuchende Zoom

Abgewiesene Asylbewerber beim Essen. (Bild: Bild: Hanspeter Schiess)

ST.GALLEN. Die Zahl der Asylsuchenden, die freiwillig in ihre Heimat zurückkehren, hat sich 2008 im Kanton St.Gallen mehr als verdoppelt. Der Grund: Seit Januar erhalten abgewiesene Asylsuchende keine Sozialhilfe mehr, sondern nur noch Nothilfe.

 «Ich reise nächsten Monat freiwillig zurück in mein Heimatland», erklärte kurz vor Weihnachten ein Iraker in einer Abbruchliegenschaft hinter dem St.Galler Bahnhof. Unter dem Motto «Solidarische Weihnachten» nahmen die Bewohner des Hauses eine Woche lang Flüchtlinge auf. Organisiert worden ist die Aktion vom Solidaritätsnetz Ostschweiz.

200 Asylsuchende erhalten Nothilfe
Der Flüchtling aus dem Irak ist nicht der einzige, der vom verschärften Asylgesetz betroffen ist. Rund 200 abgewiesene Asylsuchende im Kanton St.Gallen erhalten seit Januar 2008 keine Sozialhilfe mehr, sondern nur noch Nothilfe. Das bedeutet eine Unterkunft für die Nacht, medizinische Versorgung und acht Franken pro Tag für Lebensmittel.

95 Personen beziehen Nothilfe

Ende November 2008 haben im Kanton St.Gallen 95 Personen Nothilfe bezogen, wie der Leiter des Ausländeramtes Bruno Zanga auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA erklärt. Darunter seien 70 Einzelpersonen, 64 Männer und sechs Frauen. Der Rest sind Familien und alleinstehende Frauen mit Kindern.

Seit der Einführung des revidierten Asylgesetzes sind laut Zanga neue Personen dazugekommen, die vom Sozialhilfestopp betroffen sind. «Viele nehmen keine Nothilfe mehr in Anspruch.»

Keine Familien getrennt
Für die Nothilfe sind die Gemeinden zuständig. Grundsätzlich würden keine Familien getrennt, betont Zanga. Ausser es bestehe ein Grund dafür, etwa häusliche Gewalt.

Abgewiesene Asylsuchende, denen die vorläufige Aufnahme nicht gewährt wurde, werden aufgefordert, die Schweiz zu verlassen. «Der Sozialhilfestopp hat dazu geführt, dass etwas mehr Personen untergetaucht sind», sagt Zanga.

41 Personen ausgereist
Gleichzeitig hätten sich aber mehr Asylsuchende zur freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland entschlossen. Bis Ende November sind insgesamt 41 Personen kontrolliert mit Rückkehrhilfe ausgereist. Im Vorjahr waren es lediglich 18 Personen.

Nach fünf Jahren können Asylsuchende - auch Personen mit einer vorläufigen Aufnahme (F Ausweis) - eine Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen beantragen. In den vergangenen elf Monaten wurden im Kanton St.Gallen 258 Härtefall-Gesuche eingereicht. Davon seien 156 dem Bundesamt für Migration (BFM) zur Zustimmung unterbreitet worden, sagt Zanga. 96 Gesuchen hat das BFM inzwischen zugestimmt. (sda)





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