Freispruch, 18. Juni 2010 13:00:14
Freispruch für Basler Fussballfans
Freispruch
Basler Fanblock: Während des Spiels gab's Pyro, danach hagelte es Steine am Bahnhof Winkeln. (Bild: Bild: Reto Martin)
ST.GALLEN. Anfangs Juni standen sechs Basler Fussballfans vor den Schranken, weil sie versucht hatten, Rauchkörper in die AFG Arena zu schmuggeln. Nun hat sie das Kreisgericht St.Gallen freigesprochen.
Claudia Schmid
Die sechs jungen Baslerfans im Alter zwischen 18 und 23 Jahren wurden am 21. März vor dem Fussballspiel St.Gallen-Basel verhaftet und in einem Schnellverfahren zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt. Gegen den Strafbescheid erhoben sie Einsprache, weshalb es zur Verhandlung am Kreisgericht St.Gallen kam (vgl. Tagblatt vom 3. Juni).Gesetzliche Grundlage fehlt
Am Freitag nun gab das Gericht das Urteil bekannt. Alle sechs Angeklagten wurden vom Vorwurf des Vergehens gegen das Sprengstoffgesetz freigesprochen. Für einen Schuldspruch fehlten die gesetzlichen Grundlagen, wird der Entscheid begründet.
«Unbestritten ist das Bedürfnis, pyrotechnische Gegenstände aus Sicherheitsgründen von Sportstadien fernzuhalten», schreibt das Gericht in seiner Kurzbegründung zum Urteil. Auch gebe es offensichtlich Schwierigkeiten, in den Stadien auf Personen zuzugreifen, welche Rauchkörper und Bengalfackeln bereits abgebrannt hätten. «Richtigerweise müssen daher pyrotechnische Gegenstände bereits vor dem Verwenden, also in der Phase des Mitführens, beschlagnahmt werden können.»
Besitz nicht verboten
Laut dem Kreisgericht St.Gallen besteht diese Möglichkeit auf privatrechtlicher Ebene. Nur ändere dies nichts daran, dass die Strafbarkeit einer Handlung eine ausdrückliche gesetzliche Regelung voraussetze. Das Sprengstoffgesetz verbiete nicht insgesamt den Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen, die für gewerbliche Zwecke bestimmt seien. Es spreche lediglich das Verbot aus, sie für Vergnügungszwecke zu verwenden. Somit fehle es an einer gesetzlichen Regelung, um bereits das Mitführen strafrechtlich zu ahnden.
Genau diesen Punkt hatte an der Gerichtsverhandlung von anfangs Juni die Verteidigerin der Angeschuldigten ins Feld geführt. Im Gesetz gebe es keinen einzigen Hinweis, dass nicht nur das Abbrennen, sondern auch der Besitz von explosionsgefährlichen Stoffen verboten sei.
«Um die strafrechtliche Sanktionierung des Mitführens von pyrotechnischen Gegenständen in Sportstadien zu ermöglichen, müsste eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage geschaffen werden», kommt nun auch das Kreisgericht zum Schluss. Neben den Freisprüchen verurteilte es zwei der sechs jungen Männer wegen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, den einen zusätzlich wegen Tätlichkeit.
Staatsanwaltschaft zieht Urteil weiter
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen akzeptiert dieses Urteil nicht, wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht. Man wolle das Urteil ans Kantonsgericht weiterziehen. «Wenn das Verhalten der Fans straflos bliebe, würde dies bedeuten, dass man erst gegen das Abfeuern von Pyros strafrechtlich einschreiten könnte.»
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chivas (22. Juni 2010, 20:52)
An mercator
Rechtsstaat heisst ja erstmal nur, dass sich der Staat an die eigenen Gesetze halten muss. Wenn die Gesetze besagen, dass das Mitführen von Pyro nicht strafbar ist (was sinnvoll ist, oder wie will der Bootsführer seine Seenotfackeln sonst zum Boot bringen?), dann gilt das auch für Fussballfans. Was schlägst du denn als Alternative von "vom Normalfall ausgehen" vor? Der Generalverdacht gegenüber den Bürgern? Was du als "Gesetze logisch ausdeuten" beschreibst, ist die Abkehr vom strafrechtlichen Analogieverbot, das besagt, dass alles erlaubt ist, was nicht verboten ist. Straftatbestände dürfen nicht auf "ähnliches" Verhalten analog angewendet werden, was völlig richtig ist, sonst gäbe es nämlich keine Rechtssicherheit und es herrschte Einzelfallwillkür von Richtern.
Beitrag kommentierenAus deinem Post entnehme ich, dass du Verboten gegenüber eher skeptisch eingestellt bist ("Recht als Schikane"). Genauso empfinden Fussballfans auch, wenn ihnen Pyros als Stilmittel von gestern auf heute verboten wurden.
mercator (22. Juni 2010, 19:04)
...von wegen Rechtsstaat...
Dann frage ich mal Chivas, wie er denn eine kriminelle Tat, bzw. eine Gefährdung von Mitmenschen verhindern will, wenn immer gleich vom Normalfall ausgegangen wird. Das kommt mir vor wie bei der UNO - auch so eine Rechtsorganisation - die nichts verhindert, aber immer adäquat die Leichen zählt. Ueberall wird vorgebeugt...beim Tabak, beim Autofahren, bei Kindersitzen. Was nützt uns also unser Rechtsstaat, wenn das Recht als Schikane daherkommt und andrerseits Rechtsumgehungen von erbsenzählenden Richtern nicht vernünftig und logisch ausgedeutet wird. Auf einen solchen Rechtsstaat kann ich dankend verzichten.
Beitrag kommentierenchivas (19. Juni 2010, 10:15)
An Altmann, mercator und roli4711
Das Urteil ist völlig richtig, das muss jedem klar sein, der das Sprengstoffgesetz gelesen hat. Der Club als privater Betreiber kann den Baslern richtigerweise ein Stadionverbot erteilen, das Schmuggeln ist aber nur ein Verstoss gegen die Hausordnung und hat deshalb keine strafrechtlichen Konsequenzen. Der Schnellrichter durfte also kein Verfahren durchführen und demnach auch keine Bussen aussprechen. Zudem hat er zu Unrecht Fans während zwei Tagen in U-Haft festgehalten, die Reputationsschäden dürften irreparabel sein. Aber in St. Gallen meint man ja der U-Haft eine pönale Komponente geben zu müssen. Rechtsstaat quo vadis?
Beitrag kommentierenmitch (18. Juni 2010, 22:23)
Das Urteil ist richtig
Offenbar haben einige Kommentatoren nicht verstanden, um was es in dem Urteil geht. Das Mitführen (der Besitz) von Feuerwerkskörpern ist nicht strafbar. Aber selbstverständlich kann ein privater Betreiber einer Sportveranstaltung denjenigen den Zutritt verweigen, die solche Feuerwerkskörper mitführen.
Beitrag kommentierenWas haben Sie daran nicht verstanden? Hausrecht und Strafrecht sind unterschiedliche Dinge und sollen es auch bleiben.
buddy (18. Juni 2010, 21:23)
Kommentar
Einmal mehr hat das Tagblatt einen Kommentar von mir zensuriert. Ist auch nötig, wir Leser sind ja nicht mündig. Genau weil das Tagblatt seine Leser nicht für mündig betrachtet habe ich dieses Blatt einst abbestellt.
Beitrag kommentierenjbg-alt (18. Juni 2010, 18:55)
Freispruch für Pyro-Fans
Das ist ja nicht zu glauben mit welchen Argumenten diese potenziellen Pyro-Feuerwerker vom Gericht freigesprochen wurden. Es ist ja schiesslich ganz normal wenn man zu einem Fussball-Spiel pyrotechnische Wurfartikel mit nimmt die man dann ja sicher nach dem Spiel auf dem eigenen privatem Grund zündet!!! Was sind das für Richter die so weltfremde Urteile fällen.
Beitrag kommentierenIch frage mich als Steuerzahler, der ja die Polizei-Einsetze bei den Fussball-Spielen mit berappen muss, was sich diese Fussball-Fans ??? noch alles leisten dürfen bis sie einmal richtig zur Kasse gebeten werden.
mercator (18. Juni 2010, 16:52)
...ein Löligericht ?
Was soll dieser Richterspruch ? Wer verbotenerweise Feuerwerkskörper in eine Fussballarena schmuggelt hat doch wohl nichts anderes im Sinn als dieses auch abzubrennen - wenn er denn dazu kommt. Der Vorsatz ist mehr als klar und da trauen sich die Richter nicht ! Vielleicht müsste man ja diese Richter zum Teufel jagen. Wäre bald das Gescheiteste.
Beitrag kommentierenroli4711 (18. Juni 2010, 16:45)
TOLL!!!!
Was soll das ? Zuerst muss die Polizei für Ordnung sorgen und wenn sie das macht, kommen diese Idioten wieder frei !!!
Beitrag kommentierenSelbst wenn das Gericht nach Gesetz korrekt entschieden hat, bleibt das für mich unverständlich (Pyro = Waffe ?!). Und die öffentliche Hand (Stadt St.Gallen) kann vom FCSG K*E*I*N*E Zusatzkosten verrechnen, da die Polizeieinsätze anscheinend völlig unnütz waren.
Schade für die Polizei und für den FCSG.
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