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Tagblatt Online, 14. Oktober 2009 01:00:33

Austreten und doch bleiben

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Nicht alle, die aus der Kirche austreten, wenden sich auch vom Glauben ab. (Bild: Bild: ky/Regina Kühne)

Aus der Kirche austreten oder nicht? Wer einen Mittelweg sucht, kann jetzt auch «partiell austreten». Im Bistum St. Gallen gelten die Spielregeln ab 2010.

silvan lüchinger

st. gallen. Mit den kirchlichen Strukturen und ihren Vertretern auf Erden hat Peter A. nichts mehr am Hut. Katholik aber will er bleiben. Was tun? Bis vor wenigen Jahren gab es nur ein Entweder-Oder. Das Drinbleiben in der Gemeinschaft Kirche oder den Kirchenaustritt – beides mit den entsprechenden Konsequenzen.

Ab 2010 in Kraft

Im November 2007 wich das Bundesgericht in dieser Frage von der bisherigen Rechtsprechung ab.

Seither ist es möglich, aus den staatskirchenrechtlichen Institutionen – beispielsweise der Kirchgemeinde – auszutreten und gleichzeitig zu erklären, dennoch katholisch bleiben zu wollen.

Die Kirche brauchte Zeit, sich auf das Verhältnis zu dieser neuen Kategorie von Gläubigen einzustellen. Vor wenigen Tagen hat das Bistum Chur seine Richtlinien dazu vorgestellt. Im Bistum St. Gallen sind sie noch in Arbeit. Vorgesehen ist, sie bis Ende Jahr den Kirchgemeinden zu präsentieren und auf 2010 in Kraft zu setzen.

Pendente Fälle könnten dann aufgearbeitet werden.

Bischof entscheidet

Im Selbstverständnis der Katholischen Kirche hat die Mitgliedschaft neben der spirituellen auch eine materielle Komponente. Konkret: die Kirchensteuer. Während mit dem normalen Kirchenaustritt die Steuerpflicht entfällt, erwartet die Kirche von «partiell Ausgetretenen», dass sie weiterhin Beiträge entrichten. Im Gegenzug enthält das Taufbuch keinen Vermerk «ausgetreten».

Im Bistum Chur fliessen die Beiträge in einen Solidaritätsfonds. Thomas Franck, Verwaltungsdirektor der Katholischen Administration, kündigt für St. Gallen eine vergleichbare Lösung an. «Der Bischof muss die Regelung genehmigen. Er entscheidet auch über die Verwendung der Gelder.»

Kleine Warteliste

Franck erwartet, dass auch künftig die meisten Kirchenaustritte in der üblichen Form erfolgen werden.

Aber es gibt eine Reihe von Gläubigen, die auf eine Regelung des «partiellen Kirchenaustritts» gewartet haben. «Wir wissen von rund einem Dutzend Personen», sagt Franck.

Wer «teilweise ausgetreten» ist, aber doch seelsorgerliche Leistungen wünscht, muss in Chur mit der vorgängigen Überprüfung seiner Beiträge rechnen. Wie St. Gallen das handhaben wird, ist noch offen – ebenso die Frage, ob solche Zuwendungen als Spenden steuerlich abziehbar sind.





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