Tagblatt Online, 19. Juli 2012 14:24:00
Wittenbacher Ex-Gemeindepräsident schuldig gesprochen
Wies die Vorwürfe zurück: Albert Etter. (Bild: Archiv/Coralie Wenger)
WITTENBACH. Das Kreisgericht St.Gallen hat den ehemaligen Gemeindepräsidenten von Wittenbach, Albert Etter, am Donnerstag zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Laut Gericht hat er illegal eine Deponie für Grünabfall betrieben. Albert Etter weist die Vorwürfe zurück.
Die Staatsanwaltschaft St.Gallen erliess einen Strafbefehl. Sie warf dem ehemaligen Gemeindepräsidenten vor, er habe während seiner Amtszeit zwischen Mai 2007 und September 2010 eine nicht bewilligte Deponie zur Ablagerung von Grünabfällen betrieben. Etter erhob dagegen Einsprache und beteuerte an der Gerichtsverhandlung am Donnerstag vor dem Kreisgericht St.Gallen seine Unschuld. Die Deponie sei bereits bei seinem Amtsantritt jahrelang in Betrieb gewesen - im Einvernehmen mit dem kantonalen Forstamt.Stillschweigende Vereinbarung
Zudem habe zwischen der Gemeinde Wittenbach und dem kantonalen Amt für Umwelt und Energie eine stillschweigende Vereinbarung bestanden, wonach Geäst, Laub und Rasenschnitt aus gemeindeeigenen Liegenschaften solange weiter deponiert werden dürfen, bis die geplante neue Sportanlage im Grüntal in Betrieb sei. Doch der Bau verzögerte sich. Die kantonalen Umweltschutzbehörden intervenierten erneut. Weil nichts passierte, erstattete schliesslich der WWF St.Gallen Anzeige.
Gericht reduziert Strafe
Per Strafbefehl sprach die Staatsanwaltschaft Albert Etter im März dieses Jahres wegen Vergehens gegen das Bundesgesetz über den Umweltschutz schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 360 Franken und einer Busse von 2000 Franken. Die Einzelrichterin reduzierte die bedingte Geldstrafe auf zehn Tagessätzen à 170 Franken. Das Verschulden des ehemaligen Gemeindepräsidenten sei gering. Zudem treffe auch das Amt für Energie und Umwelt eine Mitschuld, da es sich auch nicht gerade vorbildlich verhalten habe, sagte die Richterin bei der Urteilseröffnung vom Donnerstag. (sda)
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Kommentare lesen
deich (19. Juli 2012, 21:15)
Geklärt
Dass sich eine so lächerliche Lappalie letztlich nur gerichtlich klären liess, gibt Zeugnis über den (hoffentlich vergangenen!) Zustand einer Gemeinde. Allein ein ehemaliger, oberster Verantwortungsträger steht im Fokus. Wo waren all die anderen behördlichen Mitwisser der grünen Unregelmässigkeit? Warum reagierte niemand beizeiten?
Beitrag kommentierenvesche (19. Juli 2012, 15:23)
Illegale Mülldeponie weniger schlimm als Pyro
Interessant, das jahrelange Betreiben einer illegalen Mülldeponie wird wesentlich milder bestraft als das Zünden einer Pyrofackel. Und zwar Pyro = 120 Tagessätze - Mülldeponie = 10 Tagessätze. Sehr verhältnismässig.
Beitrag kommentierenhighway311 (21. Juli 2012, 12:34)
illegalen Mülldeponie
So ein Kommentar verfälscht das ganze. Es geht um eine Deponie für Grünabfall, also etwas, dass sich schnell zersetzt und gute Erde für den Garten gibt. Eine Pyro verpestet nicht nur die Luft, es ist auch sehr gefährlich und kann viel zerstören, wenn es zum Brand kommt. Wer eine Pyro in einem Stadion zündet, der begeht versuchten Mord und sollte einige Monate in den Knast gesperrt werden.
Beitrag kommentierenBuerger (19. Juli 2012, 17:00)
Vergleich Deponie/Pyro
Entschuldigung, liebe(r) Vesche
Beitrag kommentierenWas ist gefährlicher für den Menschen? Eine Deponie für Grünabfuhrgut oder das Zünden von Pyro in einer Menschenmenge??? Pyros gehören nicht in ein Fussballstadion!
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