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Tagblatt Online, 03. August 2012 06:03:00

Der Kampf der Fans um ihre Rechte

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Wenn das Stadion verschlossen bleibt: Der FC St.Gallen gewährt Ausgesperrten seit dieser Saison das mündliche Anhörungsrecht. (Bild: Urs Bucher)

Kassiert ein Fussballanhänger ein Stadionverbot, hat er das Recht, seine Sicht der Dinge darzulegen und das Beweismaterial zu sichten. Das zumindest ist die Theorie. In der Praxis blocken die Vereine oft ab.

Daniel Walt

Das runde Leder rollt wieder. Aber nicht alle, die gerne würden, dürfen ins Stadion. Alex Miescher, Generalsekretär des Schweizerischen Fussballverbandes: «Aktuell bestehen gegen 1011 Personen Stadionverbote. 603 wurden im Zusammenhang mit Vorkommnissen an Fussballspielen ausgestellt, der Rest bei Eishockeypartien.» Zu jenen Vereinen, welche landesweit am häufigsten zu Stadionverboten greifen, gehört der FC St.Gallen. Wie viele genau es sind und wie die Zahlen bei den anderen Clubs aussehen, will Miescher nicht verraten. «Wir wollen in dieser Hinsicht keinen Wettbewerb zwischen den Vereinen», begründet er.

Ombudsstelle für den Streitfall
Kassiert ein Fussballfan ein Stadionverbot, ist die Angelegenheit in den wenigsten Fällen erledigt. Der Betroffene hat nämlich Rechte. Auf dem Merkblatt Stadionverbot des Fussballverbandes ist festgehalten, dass dem Anhänger ein Anhörungsrecht zusteht und ihm das Beweismaterial vorzulegen ist. Im Streitfall hat er zusätzlich die Möglichkeit, sich an die Ombudsstelle des Verbandes zu wenden. Diese kann Empfehlungen zuhanden des Clubs abgeben. Sie kann also im Extremfall zur Aufhebung eines Stadionverbotes raten, was seit der Gründung der Ombudsstelle vor zwei Jahren fünf Mal passiert ist.

«Oft nur Standardbriefe»
«Auf dem Papier mögen die Richtlinien des Verbandes klar und nachvollziehbar sein. Die Realität sieht aber oftmals anders aus», sagt Thomas Weber, Fanarbeiter des FC St.Gallen. Hintergrund: Die Vorgaben sind nicht verbindlich – es gilt das Hausrecht des jeweiligen Heimclubs. Weber erlebt es deshalb immer wieder, dass Vereine, insbesondere  solche aus der zweithöchsten Spielklasse, Betroffenen das Anhörungsrecht nicht gewähren. «Auf entsprechende Nachfragen werden vielfach Standardbriefe verschickt», sagt Weber. Laut dem St.Galler Fanarbeiter rücken zudem die wenigsten Vereine das Beweismaterial, beispielsweise Videoaufnahmen, heraus - «meist erfolgt nicht einmal eine Begründung für die Weigerung», sagt er. Seine Beobachtungen decken sich mit der Aussage von Michael Blatter, Sprecher des Fan-Dachverbandes 1879, einer Vereinigung von Fans des FC St.Gallen: «Die Erfahrung zeigt, dass die Beweise den Betroffenen in den meisten Fällen nicht zugänglich gemacht werden. Vielleicht, weil sie nicht so handfest sind wie jeweils behauptet wird?»

«Den Einzelfall anschauen»
Was sagt der Generalsekretär des Fussballverbandes zu den Vorwürfen an die Vereine? «Ich habe keinen Grund zur Annahme, dass Clubs das Beweismaterial nicht herausgeben», hält er fest. Nachvollziehen könne er hingegen die Kritik, dass Anhängern das rechtliche Gehör oft nicht gewährt werde. Miescher betont: «Die Clubs müssen sich die Mühe machen, den Einzelfall anzuschauen. Wobei es sich in der Praxis ungünstig auswirken kann, wenn jemand bereits einmal von einem Stadionverbot betroffen gewesen ist.» Dass dem tatsächlich so ist, belegt eine Aussage von Kurt Eigenmann, dem Sicherheitsverantwortlichen des FC Wil. Zum Thema Einsichtnahme ins Beweismaterial sagt er: «Die Beweise liegen oft bei der Polizei. Wir stützen uns beim Entscheid, ein Stadionverbot zu verhängen, auf die Ordnungskräfte ab. Zudem schauen wir auch die Vorgeschichte des Betroffenen an – sie kann sich negativ auswirken.» Das Anhörungsrecht gewährt der FC Wil - laut Eigenmann allerdings nur schriftlich. Generell betont Eigenmann, der Aufwand, den Clubs rund ums Thema Stadionverbote treiben müssten, sei enorm.

FC St.Gallen gewährt mündliche Anhörung
Für Michael Blatter, Sprecher des Dachverbandes der FCSG-Fans, ist klar: «Das Anhörungsrecht für Fans muss gewährleistet sein, und die Beweise für Stadionverbote müssen ihnen vorgelegt werden. Wenn keine Beweise da sind, gilt die Unschuldsvermutung.» Für ihn ist es deshalb ein erster Schritt in die richtige Richtung, dass der FC St.Gallen auf diese Saison hin das mündliche Anhörungsrecht für betroffene Anhänger gewährt. Dieser Entscheid ist auch im Sinne von Alex Miescher vom Fussballverband: «Es geht um eine  Kultur des Dialogs. Die Vereine investieren besser eine halbe Stunde, um mit dem Betroffenen zusammenzusitzen, als einfach nur den Schriftverkehr zu wählen», sagt er. Auch Fanarbeiter Thomas Weber fordert die konsequente Umsetzung der vorhandenen Richtlinien. Den Fans seien die minimalen Rechte zu gewähren.

130 Anfragen pro Jahr

Die Ombudsstelle des Schweizerischen Fussballverbandes erhält pro Jahr rund 130 Anfragen von Fans, die von einem Stadionverbot betroffen sind. Rund 70 davon bearbeitet sie, in zehn Fällen kommt es schliesslich zu einer Anhörung der Betroffenen. Auf die restlichen Anfragen tritt die Ombudsstelle nicht ein. Mehrere Gründe können dazu führen. Entweder hat der betroffene Fan direkt die Ombudsstelle angerufen, ohne zunächst das rechtliche Gehör beim Club verlangt zu haben, oder dann läuft im Zusammenhang mit dem Stadionverbot bereits ein Verfahren wegen Verletzung der körperlichen und /oder psychischen Integrität. War ein Fan schon in der Vergangenheit von einem Stadionverbot betroffen, liegt es laut Generalsekretär Alex Miescher in der Kompetenz der Ombudsstelle zu entscheiden, ob eine Beschäftigung mit dem aktuellen Fall als lohnenswert erscheint. (dwa)

 


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Leser-Kommentare:
2 Beiträge

Kommentare lesen

manke29 (03. August 2012, 10:10)
Rechtsstaat

Mich erschreckt der aktuelle Zwischenstand der Umfrage. "Schutz vor Willkür" und vor allem das "Recht auf rechtliches Gehör" sind rechtsstaatliche Garantien. D.h., alle, auch Fussballfans, haben das Recht, sich zu ihrem Fall zu äussern. Dass ein Grossteil der Leser solche elementaren Rechtsgarantien zu missachten scheint, stimmt mich nachdenklich.

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avathyl (03. August 2012, 08:54)
Verwechslungen

Es kommt immer wieder zu Stadionverboten aufgrund von mündlichen Aussagen privater Sicherheitsdienste oder Polizisten. Dabei kommt es manchmal zu absurden Situationen. Stadionvrbote werden trotz erwiesener Unschuld des betroffenen nicht aufgehoben. Häufig sind schlichte Verwechslungen die Ursache dieser Fälle. Dann landen völlig Unschuldige in der hooligan Datenbank und dürfen jahrelang nicht ins Stadion. Fälle dieser Art sind dokumentiert zum Beispiel auf fansicht.ch. Selbst der Tagesanzeiger hat mal einen dieser Fälle aufgerollt. Abstossend, dass es die Mehrheit völlig in Ordnung findet, wenn den Fans die zustehenden Rechte verweigert werden.

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