Tagblatt Online, 13. Juli 2012 10:23:00
Brice Owona der Vergewaltigung schuldig – Frau schilderte Tat in Telefonat
Schuldig gesprochen: Brice Owona. (Bild: Archiv/Keystone)
ST.GALLEN. Brice Owona, ehemaliger Stürmer in Diensten des FC St.Gallen, ist am Freitag vom Kreisgericht St.Gallen der Vergewaltigung schuldig gesprochen worden. Das Gericht verurteilte den Kameruner zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren.
Claudia Schmid
Der Profifussballspieler muss der Privatklägerin eine Genugtuungssumme von 10'000 Franken bezahlen. Zudem hat er die Gerichts- und Verfahrenskosten von rund 22'500 Franken zu bezahlen. An der mündlichen Urteilverkündung vom Freitag begründete das Kreisgericht St.Gallen seinen Entscheid relativ ausführlich. Die Vorgeschichte sei sowohl vom Beschuldigten wie auch von der Privatklägerin identisch geschildert worden. In der Urteilsberatung habe sich das Richtergremium deshalb vor allem mit der Frage befasst, was im Hotelzimmer passiert sei.Detailreiche Aussagen
Der vorsitzende Richter bezeichnete die Aussagen der Privatklägerin als detailreich und widerspruchslos. Das Gericht sei darum zum Schluss gekommen, dass die Schilderungen real erlebt sein müssten, um sie mehrfach stimmig wiederzugeben. Als ein weiteres Indiz nannte das Gericht ein Telefonat, welches die Privatklägerin unmittelbar nach der Tat geführt hatte. Darin erzählte sie einer Freundin vom erzwungenen Geschlechtsverkehr. Hingegen gebe es zeitliche Unstimmigkeiten in den Aussagen des Beschuldigten. Auch glaube ihm das Gericht nicht, dass er erst im Hotelzimmer daran gedacht habe, mit der jungen Frau Sex zu haben. Sein Verhalten lege nahe, dass es ihm sehr daran gelegen sei, mit der Privatklägerin alleine zu sein.
Das «Nein» respektieren
Beim Strafmass habe das Gericht berücksichtigt, dass die junge Frau «etwas unbedarft» gehandelt habe, als sie zusammen mit dem Beschuldigten in das Hotelzimmer gegangen sei, erklärte der vorsitzende Richter weiter. Ihr Verhalten habe dazu beigetragen, eine Situation zu schaffen, welche die Straftat überhaupt ermöglicht habe. Dies entschuldige aber keine Vergewaltigung. «Sagt eine Frau Nein, ist es vom Mann in jeder Situation zu respektieren.»
Das Gericht ging in der Urteilsbegründung auch auf Argumente des Verteidigers ein. Dieser hatte die Aussage der Frau bezweifelt, dass sie tatsächlich vom Beschuldigten bedrohlich am Hals gepackt worden sei. Man könne nicht davon ausgehen, dass jede Vergewaltigung sichtbare Spuren einer Misshandlung hinterlasse. Auch für die Vermutung, die Privatklägerin und ihre Freundinnen hätten ein Komplott gegen den Fussballspieler geschmiedet, gebe es keinerlei Anzeichen.
Tat bestritten
Dem 23-jährigen Fussballspieler aus Kamerun wurde vorgeworfen, dass er am 2. Oktober 2011 eine damals 18-jährige Lehrtochter aus der Westschweiz in einem Hotelzimmer missbraucht hat. An der Gerichtsverhandlung vom vergangenen Montag hatte er die Tat bestritten. Der Geschlechtsverkehr sei im gegenseitigen Einverständnis geschehen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert, der Verteidiger einen Freispruch. Das Urteil des Kreisgerichtes St.Gallen ist noch nicht rechtskräftig. Es kann von beiden Parteien an die nächste Instanz weitergezogen werden.
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Kommentare lesen
diethelm (13. Juli 2012, 12:29)
Lächerliche Strafe
Es ist absolut unangemessen, wenn ein solcher gewaltsamer Übergriff auf die Integrität einer Frau mit einer bedingten Strafe geahndet wird, auch wenn es sich um einen Ersttäter handelt (oder hat ihn noch nie eine Frau angezeigt?). Es gibt kaum eine schlimmere Form von Körperverletzung als eine Vergewaltigung. Wenn man weiss, dass Finanzdelikte mit Millionenbeiträgen zu Freiheitsentzug führen, auch wenn niemand an Leib und Leben geschädigt wurde, dann kann man sich nur noch wundern.
Beitrag kommentierenorgetorix (13. Juli 2012, 19:03)
Stimmt. 18 Jährige sollten sich nicht in fremden Schlafzimmern aufhalten, es sei denn man ist schon...
Solch jungen Typen ist vom Klub ein entsprechendes Etablissemant zuzuteilen, dann ist alles OK. Teenager gehören NICHT in Schlafzimmer von erwachsenen Fremden!!!
Beitrag kommentierendiethelm (13. Juli 2012, 19:59)
18jährige sind erwachsen.
Seit vielen Jahren sind bei uns 18jährige volljährig. Gegen einvernehmlichen Sex wäre also nichts einzuwenden (das Schutzalter endet übrigens schon mit dem 16. Geburtstag)
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