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Tagblatt Online, 09. Mai 2012 01:04:00

Akademischer Mittelbau fürchtet um Attraktivität

Die vorgesehene Erhöhung der Studiengebühren hat auch im akademischen Mittelbau, der Interessenvertretung aller wissenschaftlichen Mitarbeitenden, Assistierenden und Dozierenden an der Universität St. Gallen, Diskussionen ausgelöst.

Der akademische Mittelbau anerkenne die grundsätzliche Notwendigkeit von Sparmassnahmen im Haushalt des Kantons St. Gallen, heisst es in einer Mitteilung des Vorstandes. In seiner Stellungnahme weist er darauf hin, dass die Studiengebühren für Doktorierende an der HSG bereits jetzt deutlich höher seien als an anderen Schweizer Universitäten. In diesem Zusammenhang wird ein Beispiel angeführt: An der Universität Zürich zahle ein promovierender Assistent maximal 240 Franken, an der HSG bis zu 1076 Franken.

Indirekte Reallohnsenkung

Der Vorstand hält fest, dass Assistierende an der Universität St. Gallen zu maximal 70 Prozent beschäftigt werden dürften. Zahlreiche Assistierende müssten sich mit einem 35-Prozent-Pensum begnügen. Eine Erhöhung der Studiengebühren führe somit indirekt zu einer deutlichen Reallohnsenkung für Assistierende. Damit werde die Attraktivität des Stellenprofils deutlich gesenkt.

Ausserdem: «Die Promotionsgebühren an der HSG für Nicht-Schweizer-Assistierende wurden gerade erst nahezu verdoppelt und haben damit bereits für die meisten Assistierenden zu einer faktischen Reallohnsenkung geführt. Die vom akademischen Mittelbau geforderten Kompensationsmassnahmen sind bisher nicht erfolgt», heisst es in der Stellungnahme weiter.

Gesonderte Gebührenklasse

Der akademische Mittelbau fürchtet um die Attraktivität einer der führenden Wirtschafts- und Rechtsuniversitäten Europas. Um diese Position weiter zu sichern, sei es erforderlich, als Arbeitgebende für die besten wissenschaftlichen Nachwuchskräfte attraktiv zu sein. Hierfür seien attraktive Arbeitsbedingungen und wettbewerbsfähige Saläre Voraussetzung.

Der akademische Mittelbau bittet die Verantwortlichen der HSG, sich «hinter ihre angestellten Assistierenden zu stellen». Sparmassnahmen dürften nicht zulasten der untersten Einkommensgruppen erfolgen. Und der Universitätsrat wird aufgefordert, für Assistierende eine gesonderte Gebührenklasse festzulegen und die aktuellen Gebührenansätze nicht zu erhöhen. (ms)





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