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Tagblatt Online, 02. Mai 2009 01:02:15

Stimmenfang im Altersheim?

Gegen Robert Devenoges von der Jung-SVP St. Gallen liegt eine Strafanzeige vor. Nach zwei Vorträgen in Altersheimen gegen den biometrischen Pass sammelte er Stimmcouverts ein.

Stefanie Schnelli

Robert Devenoges ist gegen biometrische Pässe. Als Sprecher des Referendumskomitees ist der Jung-SVPler aus Altenrhein in den letzten Wochen vor der Abstimmung am 17. Mai engagiert unterwegs. Unter anderem in zwei Altersheimen in Luzern. «Ältere Menschen stehen dem biometrischen Pass kritisch gegenüber. Darum hatte ich die Idee, Vorträge in Altersheimen zu halten», sagt Devenoges.

Der Einsatz, den er dort an den Tag gelegt hat, könnte jedoch zu viel des Guten gewesen sein: Nach den Vorträgen hat der Referent ausgefüllte Stimmcouverts der Seniorinnen und Senioren entgegengenommen, um sie auf die Post zu bringen. 180 Heimbewohner nahmen die «Dienstleistung» an. Nachdem die «Basler Zeitung» von der Aktion berichtete, hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern nun Strafanzeige wegen Stimmenfangs eingereicht. «Als Aufsichtsbehörde bei Abstimmungen sind wir tätig geworden.

Die Strafverfolgungsbehörde wird die Angelegenheit abklären», sagt Kathrin Graber vom zuständigen Amt.

Unterschwellige Beeinflussung

Für Markus Bucheli von der Dienststelle Recht und Legistik der Staatskanzlei St. Gallen ist die Aktion «sicher in der Grauzone und strafrechtlich gesehen sehr kritisch». Im Strafgesetzbuch heisst es: «Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt (. . .) wird mit Busse bestraft.» Vorträge und das daran anschliessende Einsammeln von Stimmzetteln in Altersheimen gehe seiner Meinung nach in Richtung planmässig, sagt Bucheli.

Auch wenn der Referent nicht direkt beim Ausfüllen der Stimmzettel geholfen habe. «Die Anwesenheit des Referenten kann als Suggestivwirkung betrachtet werden, indem auf diese Weise eine unterschwellige Beeinflussung vorliegt. Das ist unzulässig.»

Der blosse Botengang an sich wäre vermutlich nicht strafbar, fügt Bucheli an. Gerade weil aber betagte Menschen gerne Hilfe entgegennähmen und teilweise sogar auf Hilfe angewiesen seien beim Ausfüllen der Stimmunterlagen, sei die Sache heikel.

«Eine solche Hilfestellung ist nur legitim, wenn sie von einer Vertrauensperson geleistet wird. Diese muss zudem von der stimmenden Person selber und unbeeinflusst damit betraut werden.»

Entscheidet das Gericht, im Fall Devenoges liege Stimmenfang vor, wird der Altenrheiner mit einer Busse von maximal 10 000 Franken belangt.

Reuig gegenüber Steuerzahlern

Devenoges ist überrascht über die Anzeige, obwohl er im Nachhinein einsehe, dass die Aktion problematisch war. Alle weiteren geplanten Vorträge in Altersheimen hat er abgesagt.

Der Gang zur Post sei nicht geplant gewesen: «Eine Frau hat mir ihr Couvert entgegengestreckt und mich gebeten, es auf die Post zu bringen. Das hat eine Kettenreaktion ausgelöst.» Er sei aber nicht im Raum gewesen, als die Heimbewohner ihre Stimmzettel ausfüllten.

Die Klage macht dem Jungpolitiker keine Sorgen. Er werde die Heime nicht nennen, somit seien keine Zeugen bekannt. Zudem werde er nicht aussagen. Was ihn aber ärgert: «Für eingestellte Verfahren zahlt der Steuerzahler.»





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