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Tagblatt Online, 12. Januar 2012 07:41:00

Die entlaufene Wollsau verpatzte das Hanfgeschäft

Das Kreisgericht Rheintal verurteilte gestern einen professionellen Marihuana-Produzenten zu einer unbedingten Gefängnisstrafe. Eine Wollsau war ihm zum Verhängnis geworden.

RENé SCHNEIDER

RHEINECK. Seine in den 80er-Jahren gut gehende und regional bekannte Rock-Kneipe in einem Dorf in Süddeutschland lief immer schlechter. Und er hatte Schulden. Darum versuchte sich ein jetzt knapp 60jähriger Deutscher ab den 1990er-Jahren als Marihuana-Produzent. Er wurde – dank grünem Daumen und guten Freunden – schnell erfolgreich. Inzwischen ist er fünfmal vorbestraft deswegen, zweimal in Deutschland, dreimal in der Schweiz. Ob er den Geschäftssitz wegen der tieferen Strompreise oder wegen der liberaleren Gesetze in die Schweiz verlegt hat, verschweigt er. Er war bereits im Gefängnis Saxerriet wegen Hanfanbaus. Aber er kam vor dem Verbüssen der ganzen Strafe frei und erwirkte gar die vorzeitige Aufhebung der Einreisesperre.

Noch während der Bewährungsfrist richtete der Deutsche in einem gemieteten Keller in St. Margrethen eine professionelle Produktions-Anlage ein; zum Teil mit dem beschlagnahmten und wieder frei gegebenen Material von der letzten Anlage im Bündnerland. Im ersten Produktionsjahr lieferte sie in vier Ernten 17 Kilo Marihuana von bester Qualität. Sie brachten dem Altrocker 85 000 Franken ein. Den Grossteil investierte er in eine noch grössere und noch besser ausgestattete Anlage in Spreitenbach.

Das Hanfgeschäft sei verboten, aber in der Auswirkung weniger kriminell als das Heroin- oder Kokaingeschäft, relativierte der Strafverteidiger: Produzent, Helfer, Händler, Konsumenten handelten meist freundschaftlich und einvernehmlich. Der Deutsche produzierte mit geringem Risiko. Aber dann entwich in der Nachbarschaft seiner Anlage eine Wollsau. Deren Besitzer bat die Polizei um Hilfe beim Einfangen, und einer beteiligten Polizistin fiel auf, dass es in jenem Quartier wenig nach Schwein aber stark nach Hanf roch. Die Polizei ermittelte, beobachtete, und nahm bald die Anlage in St. Margrethen und die Filiale in Spreitenbach aus. Jene kurz vor der ersten Ernte. Ein paar Beteiligte wurden verhaftet.

Der Angeklagte zeigte sich vor dem Kreisgericht reuig. Er bat unter Tränen um eine allerletzte Chance. Doch wird er ins Gefängnis müssen. Knapp zwei Jahre beantragt der Verteidiger. Gar zweieinhalb Jahre (inklusive der Reststrafe vom letztenmal), fordert die Staatsanwältin.





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