Tagblatt Online, 19. Mai 2012 11:33:00
Baby-Geiselnehmer länger in Haft
FRAUENFELD. Das Thurgauer Obergericht hat die Strafe des Bezirksgerichts Kreuzlingen gegen einen abgewiesenen Asylbewerber erhöht. Er hatte seine vermeintliche Tochter als Geisel genommen.
CASPAR HESSE
Das Bezirksgericht Kreuzlingen hatte einen heute 21jährigen Nigerianer wegen qualifizierter Geiselnahme, Widerhandlung gegen das Ausländergesetz sowie Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu drei Jahren Haft verurteilt, wovon 18 Monate bedingt ausgesprochen worden waren. Der Angeklagte wäre somit in diesen Tagen freigekommen.
Nun hat das Thurgauer Obergericht die Strafe auf dreieinhalb Jahre erhöht. Der Staatsanwalt hatte das Urteil des Bezirksgerichts weitergezogen, weil ihm das Urteil zu milde war. Er forderte drei Jahre und acht Monate Haft. Das Obergericht ist diese Woche mit seinem Urteil der Forderung sehr nahe gekommen.
Keine entschuldbare Notwehr
Auch der Beschuldigte hatte anfänglich noch Einsprache gegen das Urteil erhoben, dieses aber in der Zwischenzeit wieder zurückgezogen. Er hatte die Geiselnahme nicht als qualifizierte, sondern als Geiselnahme in entschuldbarer Notwehr oder allenfalls als qualifizierte Geiselnahme in entschuldbarer Notwehr akzeptieren wollen.
Das Obergericht teilte die Einschätzung des Kreuzlinger Bezirksgerichts, dass hier qualifizierte Geiselnahme vorliegt. Für eine Strafmilderung unter den ordentlichen Strafrahmen von drei Jahren hätte sich der Angeklagte in einer schweren Bedrängnis befinden müssen. An diesen Tatbestand müssen hohe Anforderungen gestellt werden, da sich viele Täter bei der Begehung einer Straftat in Bedrängnis befinden, wie das Obergericht in der Urteilsbegründung schreibt.
Nach drei Stunden überwältigt
Der damals 19-Jährige hatte sich am 15. November 2010 im Kantonsspital Münsterlingen geweigert, ein zwei Monate altes Baby herauszugeben, das in einer Familie hätte fremd plaziert werden sollen. Der Geiselnehmer war der Ansicht gewesen, es handle sich um seine eigene Tochter, was sich als falsch herausstellte. Er befand sich jedoch in einer stabilen Beziehung mit der Kindsmutter. Während er in Haft war, kam der gemeinsame Sohn zur Welt, der ebenfalls bei Pflegeeltern untergebracht ist.
Als man ihm das Baby im Spital wegnehmen wollte, soll er mit einer Schere herumgefuchtelt und gedroht haben, das Kind und sich selbst umzubringen. Er verlangte eine straffreie Ausreise für sich, das Kind und die Kindsmutter. Nach drei Stunden konnte er überwältigt und verhaftet werden. Er verneinte fortan, dass er dem Kind etwas habe antun wollen.
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zombie1969 (19. Mai 2012, 14:37)
Auch dieser...
abgewiesene Asylbewerber wird man nicht mehr aus der CH bringen und wird gezwungen sein ihm eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung zu erteilen. Er scheint seinem Ziel, hier in der CH zu bleiben, immer näher zu kommen, kriminell hin oder her.
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