Tagblatt Online, 24. Juni 2009 01:03:41
Welche Flüchtlinge sind Härtefälle?
Im Kanton Zürich prüft neu eine Härtefallkommission, welche Flüchtlinge unter eine Ausnahmeregelung fallen und das Bleiberecht erhalten. Das Solidaritätsnetz Ostschweiz fordert eine solche Einrichtung auch im Kanton St. Gallen.
ANDREAS KNEUBÜHLER
ST. GALLEN. Das Asylgesetz wurde in den letzten Jahren stetig verschärft. Es gibt für die Behörden nur noch wenig Raum für Ermessensentscheide. Ein solcher Bereich, in dem ein harter oder weniger harter Kurs verfolgt werden kann, ist die Anerkennung von Härtefällen. Unter anderem können Flüchtlinge mit einem negativen Asylentscheid, die seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz leben, als gut integriert gelten und eine Arbeitsstelle vorweisen können, das Bleiberecht erhalten. Der Kanton muss beim Bund ein entsprechendes Gesuch stellen, das in der Regel bewilligt wird.
Bei der Beurteilung spielen auch weiche Kriterien eine Rolle. Es gibt für die Behörden einen Spielraum, den sie ausnutzen können – oder nicht.
Kommission prüft strittige Fälle
In verschiedenen Kantonen prüft nicht das Ausländeramt, sondern eine spezielle Härtefallkommission die strittigen Fälle. Sie setzt sich aus Mitgliedern der Behörden sowie Vertretern von Hilfswerken oder Kirchen zusammen. Die Vorteile: Die Entscheide sind breit abgestützt.
Die Kommission kann fallweise humanitäre Argumente stärker gewichten, als es den Behörden möglich ist. Neu hat die Zürcher Regierung eine solche Kommission eingesetzt. Sie löst damit ein Versprechen ein, das nach der Kirchenbesetzung durch Sans-Papiers im Dezember 2008 abgegeben wurde.
Das Ostschweizer Solidaritätsnetz fordert seit längerem auch für den Kanton St. Gallen eine Härtefallkommission. In der Junisession wurde nun dazu ein Vorstoss eingereicht. Bernadette Bachmann und Fredy Fässler (beide SP, St.
Gallen) fordern die Regierung mit einer Motion auf, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, «damit alle Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen, welche die Bedingungen erfüllen, eine faire Chance auf eine Aufenthaltsbewilligung erhalten». Das Ostschweizer Solidaritätsnetz sieht vor allem zwei Bereiche, in denen eine solche Kommission wichtig wäre: So würden Sans-Papiers-Personen, die hier illegal leben, aber keinen Asylantrag gestellt haben und meist durch Schwarzarbeit ein Auskommen finden, vom Ausländeramt grundsätzlich nicht als Härtefälle anerkannt.
«Behörden sind auch Partei»
Weiter gebe es unter den Flüchtlingen mit einem negativen Asylentscheid immer wieder Grenzfälle, die eine Kommission besser beurteilen könne als die Behörden, «die ja immer auch Partei sind», wie Marina Widmer vom Solidaritätsnetz feststellt.
Ein Beispiel für einen solchen Grenzfall ist ein junger Iraner, dessen erstes Asylgesuch 2003 abgelehnt wurde.
Seit 2008 erhält er nur noch Nothilfe und wurde in einer Zivilschutzanlage in Ernetschwil untergebracht. Nach Auskunft der Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht erkrankte er in den Räumlichkeiten ohne Tageslicht und musste für eineinhalb Monate in eine Psychiatrische Klinik. Als er nach seiner Entlassung wieder in die Zivilschutzanlage sollte, wollte er stattdessen in Durchsetzungshaft genommen werden. Das Härtefallgesuch wurde abgelehnt. Wie es weitergeht, ist vorläufig offen.
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