Tagblatt Online, 09. September 2009 01:04:12
Keine Kommission für Härtefälle
Die St. Galler Regierung lehnt die Einführung einer Härtefallkommission für Flüchtlinge als «verwaltungsökonomisch unzweckmässig» ab. Eine solche Einrichtung gibt es bereits in den Kantonen Basel-Stadt, Luzern oder Zürich.
ANDREAS KNEUBÜHLER
ST. GALLEN. Es ist die Ausnahmeregelung im verschärften Asylgesetz: Flüchtlinge mit einem negativen Asylentscheid, die seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz leben, als gut integriert gelten und eine Arbeitsstelle vorweisen, können als Härtefälle eingestuft werden und damit das Bleiberecht erhalten. Der Kanton muss dafür beim Bund ein Gesuch stellen, das in der Regel bewilligt wird. Bei der Beurteilung spielen neben harten auch weiche Kriterien eine Rolle. Es gibt für die Behörden einen Spielraum, den sie ausnutzen können – oder nicht.
In einer Motion schlagen die beiden Kantonsräte Bernadette Bachmann und Fredy Fässler (beide St. Gallen) die Einführung einer Kommission für Härtefälle vor. Das Ostschweizer Solidaritätsnetz fordert seit längerem ein solche Einrichtung.
Humanitäres mitgewichten
Es ist keine neue Idee: In den Kantonen Basel-Stadt, Luzern oder Zürich überprüft eine spezielle Härtefallkommission die Fälle, die strittig sind.
Sie setzt sich aus Mitgliedern der Behörden sowie Vertretern von Hilfswerken oder Kirchen zusammen und erhält volle Akteneinsicht. Die Vorteile: Die Entscheide sind so breit abgestützt. Die Kommission kann fallweise humanitäre Argumente stärker gewichten, als es den Behörden möglich ist. Das Ostschweizer Solidaritätsnetz sieht vor allem zwei Bereiche, in denen eine solche Kommission wichtig wäre: So würden Sans-Papiers – Personen, die hier illegal leben und meist durch
Schwarzarbeit ein Auskommen finden – vom Ausländeramt grundsätzlich nicht als Härtefälle anerkannt. Weiter gebe es unter den Flüchtlingen mit einem negativen Asylentscheid immer wieder Grenzfälle, die eine Kommission besser beurteilen könne als die Behörden, die schliesslich immer auch Partei seien, wie Marina Widmer vom Solidaritätsnetz feststellt.
Regierung: «Zweite Ebene»
Inzwischen hat die Regierung zur Motion Stellung genommen. Sie lehnt eine Härtefallkommission ab. Es gebe keine gesetzliche Bestimmung, die eine solche Einrichtung vorschreibe oder empfehle. Eine korrekte und rechtsgleiche Anwendung der Bestimmung durch das Ausländeramt sei gewährleistet.
«Es wäre daher verwaltungsökonomisch unzweckmässig, die Zuständigkeit der Ausländerbehörden durch eine zweite Bearbeitungsebene in Form einer Härtefallkommission zu ergänzen», schreibt die Regierung.
St. Gallen gehöre zu denjenigen Kantonen in der Deutschschweiz, die dem Bund am meisten Gesuche für die Anerkennung von Härtefällen unterbreitet habe.
Die St. Galler Regierung nimmt auch Stellung zur Situation der Sans-Papiers. In den Jahren 2001 bis 2009 sei lediglich in einem Fall ein Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung an den Bund weitergeleitet worden. Dies lasse sich damit erklären, dass es nur sehr wenige Anträge von Sans-Papiers gebe, erklärt die Regierung. Der Kantonsrat wird die Motion in der Septembersession behandeln.
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