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Tagblatt Online, 24. Februar 2009 15:10:41

Jurist kritisiert Nacktwander-Verbot

APPENZELL. Der Berner Jurist Daniel Kettinger kommt in einem wissenschaftlichen Aufsatz zum Schluss, dass das Verbot des Nacktwanderns bundesrechtswidrig ist. Appenzell Innerrhoden hatte Anfang Februar «nacktes Aufhalten in der Öffentlichkeit» verboten.

Ist Verbot bundesrechtswidrig?

Das Nacktsein und insbesondere das Entblössen von Geschlechtsteilen sollen nach dem Willen des Bundesgesetzgebers nur dann strafbar sein, wenn sie einen erkennbaren Bezug zum Sexuellen haben, schreibt Kettinger in seinem Beitrag in der juristischen Fachzeitschrift «Jusletter».

Das Nacktwandern durch kantonales Übertretungsrecht unter Strafe zu stellen, wie es Appenzell Innerrhoden beabsichtige, sei bundesrechtswidrig. Eine strafrechtliche Verurteilung von Nacktwanderern sei somit unzulässig, schreibt Kettinger.

Empörung über Nackedeis

Im vergangenen Herbst tauchten erstmals Nackedeis in Wanderstiefeln und mit Rucksäcken im Alpstein auf – Aufregung und Empörung waren gross.

Anfang Februar handelte der Kanton: Der Grosse Rat verabschiedete ein revidiertes Übertretungsstrafgesetz, in dem Littering, Lärm, grober Unfug und anstössiges Verhalten zu Offizialdelikten werden.

Auch im Ausserrhodischen?

Auch im Kanton Appenzell Ausserrhoden soll das Nacktwandern verboten werden. Die SVP kündigte Mitte Februar im Kantonsrat eine entsprechende Motion zu diesem «schamlosen Benehmen» an. (sda)





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