Tagblatt Online, 19. Juni 2008 01:12:50
Härterer Umgang mit Härtefällen?
Solidaritätsnetz Ostschweiz kritisiert Härtefallpraxis im Kanton St. Gallen – Petition für Flüchtling aus Sudan
st. gallen. Das Ostschweizer Solidaritätsnetz kritisiert an einer Medienorientierung eine schärfere Praxis bei der Anerkennung von Härtefällen und stellt die Konsequenzen an einem konkreten Fall vor. Das Ausländeramt weist die Vorwürfe zurück.
Andreas kneubühler
Flüchtlinge, die als Härtefall anerkannt werden wollen, müssen seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz leben, integriert sein, eine Arbeitsstelle vorweisen können und mit den Behörden kooperieren. 2007 habe der Kanton einige Dutzend Personen als Härtefälle anerkannt. «Mehr als andere Kantone», sagte Andreas Nufer vom Ostschweizer Solidaritätsnetz an der Medienkonferenz in St. Gallen. Doch seit Februar 2008 gebe es eine Praxisverschärfung. Gesuche von Flüchtlingen mit vergleichbaren Voraussetzungen würden heute abgelehnt. Bakri Omar ist einer von mehreren Fällen.
Seit 2002 in der Schweiz
Der Flüchtling aus Sudan lebt seit 2002 in der Schweiz. In seinem Heimatland war er in der Studentenbewegung aktiv und sei verfolgt worden, schilderte Marina Widmer. Sein Asylgesuch wurde abgelehnt. Omar Bakri, der gut deutsch spricht, fand eine Stelle in einem Restaurant und lebte viereinhalb Jahre lang wirtschaftlich selbständig in einer Eineinhalb-Zimmer Wohnung in Steinach. Er habe sich gut integriert und sei «ein gern gesehener Mitbewohner» gewesen, erklärte eine Nachbarin an der Medienorientierung. 2006 setzten sich zahlreiche Steinacher mit einer Petition für den Sudanesen ein.
2004 kam es zu einem Vorfall mit der privaten Bahnpolizei. Nach Aussagen von Bakri Omar war er grob behandelt, beschimpft und heftig misshandelt worden. Die Stadtpolizei habe ihn wegen seiner Verletzungen ins Kantonsspital bringen müssen. Nach dem Zwischenfall war Bakri Omar immer wieder in psychiatrischer Behandlung. 2006 reichte er Klage wegen Amtsanmassung, Freiheitsberaubung und Nötigung ein. Das Urteil steht noch aus. Die Ausreisefrist lief am 31. Dezember 2007 ab. Vor dem Termin stellte Bakri Omar ein Härtefallgesuch. «Aufgrund der dafür verlangten Kriterien konnte er sich berechtigte Hoffnungen machen», erklärte Marina Widmer.
Entscheid nicht abgewartet
Der Entscheid sei aber nicht abgewartet worden: Die Arbeitserlaubnis wurde ihm entzogen, und er wurde auf Nothilfe gesetzt. «Bakri Omar musste innert zwei Wochen seine Wohnung aufgeben, die Möbel verschenken oder verkaufen», schilderte Nufer. Er übernachtet nun in einer Zivilschutzanlage in Ernetschwil. Anfang Juni wurde das Härtefallgesuch abgelehnt – wegen fehlender Kooperation mit den Behörden.
Das Solidaritätsnetz fordert, dass der Kanton seine «hartherzige Praxis» wieder ändere und die wenigen Menschen, die es betreffe, als Härtefälle anerkenne. Besonders stossend seien die Folgen für Bakri Omar, der gut integriert sei und Übergriffe erleiden musste. Inzwischen läuft ein Rekurs gegen die Ablehnung des Härtefallgesuches. Das Solidaritätsnetz sammelt Unterschriften für eine Petition an die Regierung. Der junge Mann werde sonst jahrelang in Ernetschwil bleiben müssen, so Nufer. Bakri Omar könne weder ausgeschafft werden noch selber ausreisen, weil Sudan keine Papiere ausstelle. Auf Anfrage weist Bruno Zanga, Leiter des Ausländeramtes, die Vorwürfe zurück. Es habe keine Praxisverschärfung gegeben, hält er fest.
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