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Tagblatt Online, 19. Januar 2009 01:03:39

Grosse Unterschiede bei der Nothilfe

Das Ostschweizer Solidaritätsnetz und die Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht reagieren auf Informationen des Kantons St. Gallen zur Umsetzung des revidierten Asylgesetzes.

St. Gallen. So unterschiedlich wie das Asylrecht in den einzelnen Kantonen umgesetzt werde, so gross seien die Differenzen zwischen den St. Galler Gemeinden, sagte Marina Widmer von der Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht vor den Medien. Der grösste Teil der St. Galler Kommunen zahle die acht Franken Nothilfe pro Tag bar aus, andere verteilten Migros-Gutscheine. Weiterhin müssten Asylsuchende in diversen Gemeinden in Zivilschutzanlagen übernachten, in andern in Wohnungen. Es gebe gar Verschlechterungen. So werde in einigen Rheintaler Gemeinden die Nothilfe nur noch täglich, nicht mehr wöchentlich ausbezahlt. Es gebe im Kanton St. Gallen nicht Tausende, die Nothilfe bezögen, sondern «95 Menschen, darunter 25 in Familien», stellte Marina Widmer die Relationen her.

«Sie werden still»

Eine fünfköpfige Familie müsse mit 21 Franken Nothilfe pro Tag überleben, erinnerte SP-Kantonsrätin Ursula Graf-Frei, Diepoldsau. Darunter seien Leute, die seit Jahren in der Schweiz lebten, deren Kinder hier geboren seien und Dialekt sprächen. Die finanzielle Not werde von den Kindern auf Primarschulstufe wenig wahrgenommen, anders sei dies bei den Älteren, denen die Unterschiede zu den Klassenkameraden auffielen. «Sie machen zu und werden still», hat Ursula Graf-Frei beobachtet. Die ungleiche Situation zeige sich auch in der Freizeit. Familien mit Nothilfe seien nicht mobil und «der Trostlosigkeit des Nichtstuns» ausgeliefert, so die SP-Politikerin.

Hilfe für hängige Härtefälle

Das Solidaritätsnetz fordert weiter, dass Personen mit einem hängigen Härtefallgesuch weiter Sozialhilfe beziehen können. Heute verlören sie die Arbeitserlaubnis und müssten innert 14 Tagen die Wohnung verlassen, sobald ihr Asylantrag abgelehnt werde, auch wenn das Härtefallgesuch noch gar nicht behandelt sei. (akn)





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