Tagblatt Online, 16. Februar 2010 08:42:41
Sex oder Vergewaltigung?
HERISAU. Er habe versucht, sie zu vergewaltigen, sagt die Ex-Freundin. Sie hätten miteinander geschlafen – wie immer, erklärt der Angeklagte. Dies ist aber nicht die einzige Diskrepanz in diesem Fall.
Martina Brassel
Auf der Suche nach der Wahrheit befasste sich das Ausserrhoder Kantonsgericht gestern Montag mit der Angelegenheit. Angeklagt war ein 35jähriger Wirt.
Die Vorwürfe seitens seiner Ex-Freundin sind happig: So soll sie der Mann anfangs Januar 2009 mit SMS und Telefonanrufen terrorisiert, sie dreimal zu Hause aufgesucht, sexuell genötigt, gewürgt, bedroht und auch mehrmals versucht haben, sie zu vergewaltigen.
Laut der Ex-Freundin war es nur deshalb nicht zum Geschlechtsverkehr gekommen, weil der 35-Jährige unter Erektionsstörungen litt. Die Ex-Freundin war während der Gerichtsverhandlung nicht anwesend. Ihre Aussagen seien während des ganzen Verfahrens widerspruchsfrei und glaubhaft gewesen, so der Staatsanwalt. Zudem würden sie durch die Indizienkette unterstützt.
Problematische Beziehung
Der Angeschuldigte erzählte an Schranken von der problematischen Beziehung zu seiner Ex-Freundin. Sie seien über fünf Jahre lang ein Paar gewesen, so der 35-Jährige. Oft hätten sie gestritten, sie habe ihn auch betrogen.
Dass er mit dem Ende ihrer Beziehung im Sommer 2008 nicht klar gekommen sei, stimme nicht. Sie hätten sich auch nach der Trennung ab und zu getroffen, seien in den Ausgang gegangen oder hätten Sex gehabt, erzählte er weiter. Dass er sie in der Nacht zum 5.
Januar 2009 zu Hause aufgesucht habe, stimme nicht. «Wir hatten am Nachmittag des 5. Januar 2009 abgemacht. Da war ich bei ihr.» Als er herausgefunden habe, dass sie sich offensichtlich mit einem anderen Mann treffe, habe sie Angst bekommen.
«Sie kratzte mich mit den Nägeln im Gesicht und am Hals. Da habe ich ihren Arm gepackt und sie kurz gewürgt. Dann aber sofort wieder losgelassen», schilderte er. Sei sei daraufhin weggerannt, er habe seinen Frust im Alkohol ertränkt.
Vergewaltigt habe er sie nicht. «Wir haben miteinander geschlafen. Sie wollte das auch», führte er aus.
Freispruch gefordert
Der Staatsanwalt forderte vor Gericht einen vollumfänglichen Schuldspruch und eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Der Verteidiger erklärte, es stünden sich zwei Aussagen gegenüber, es sei nichts bewiesen, und beantragte einen Freispruch für seinen Mandanten.
Das Urteil des Ausserrhoder Kantonsgerichts wird heute Dienstag erwartet.
- Artikel empfehlen:






Zu diesem Artikel sind keine Beiträge vorhanden.
Kommentar schreiben