Tagblatt Online, 23. Februar 2010 01:04:47
Landsgemeinde: Kein Verzicht auf eine Abstimmungsempfehlung
Nachdem sich gezeigt hatte, dass die Initiative für eine Wiedereinführung der Ausserrhoder Landsgemeinde in Regierung und Kantonsrat keine Unterstützung erhält, wird versucht, auf einen Verzicht für eine Empfehlung hinzuwirken – vergebens.
Hanspeter Strebel/Patrik Kobler
Herisau. Allen war klar: die Meinungen zu einer allfälligen Wiedereinführung der 1997 abgeschafften Landsgemeinde sind in Regierung, vorberatender Kommission und Kantonsrat gemacht. Man will nicht zurück zur alten Institution: Dies auch (oder erst recht) nicht in einem neuen Gewand, das die demokratiepolitischen Defizite abfedern könnte. Gedacht wurde etwa an ein elektronisches Abstimmungsprozedere oder an Mischformen mit einer Volksversammlung und anderen Möglichkeiten einer Abstimmungsteilnahme.
Persönliches Auftreten
Zwei Votantinnen und ein Votant aus dem Kreis der Initianten machten vom in Ausserrhoden einzigartigen Instrument Gebrauch, ihre zuvor in der Volksdiskussion (Vernehmlassung für jedermann) vorgebrachten Argumente persönlich im Rat vorzutragen. Sie taten dies eindringlich, bewirkten aber keinen Meinungsumschwung.
Wenn man sich schon nicht hinter das mit 1300 Unterschriften (der zweithöchsten je erreichten Zahl) eingereichte Volksbegehren stellen könne, solle man doch wenigstens auf eine Abstimmungsempfehlung verzichten. Doch der Rat liess sich nicht beirren und hielt an seinem klaren Nein der ersten Lesung fest. Lediglich noch vier Mitglieder votierten für die Initiative. Ein Antrag auf Parolenverzicht wurde mit 53:11 Stimmen verworfen.
Das letzte Wort haben nun am 13. Juni die Ausserrhoder Stimmberechtigten. Es ist nicht anzunehmen, dass der Entscheid hier ebenfalls derart klar ausfallen wird.
Niederlage für Regierung
Die Beratung über die Teilrevision der Kantonsverfassung betreffend Gerichte endete mit einer Niederlage für den Regierungsrat. Der Kantonsrat stimmte den Änderungsanträgen der Parlamentarischen Kommission zu. Anstelle der Stimmberechtigten wählt künftig das Parlament die Mitglieder des Obergerichts.
Die Regierung wollte am Grundsatz, wonach die obersten Behörden vom Volk gewählt werden, festhalten. Weiter schliesst der Kantonsrat aufgrund der Gewaltentrennung die Gemeinderatsmitglieder und Angestellte der kantonalen Verwaltung von der Richtertätigkeit aus. Der Kantonsrat genehmigte die Teilrevision in erster Lesung mit 49 Ja- und 11 Nein-Stimmen. Das letzte Wort wird auch hier das Volk haben.
-
Weitere Artikel zu diesem Thema:
- Artikel empfehlen:








Zu diesem Artikel sind keine Beiträge vorhanden.
Kommentar schreiben