Tagblatt Online, 20. Oktober 2010 21:59:00
Kachelmanns Ex zehn Stunden befragt
Jörg Kachelmann bei seiner Ankunft beim Landgericht in Mannheim. (Bild: Bild: Keystone)
MANNHEIM/GAIS. Im Prozess wegen Vergewaltigung gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann hat das Landgericht Mannheim die Vernehmung der Ex-Freundin fortgesetzt. Nächsten Montag hat sie erneut das Wort.
Die Richter befragten das mutmassliche Vergewaltigungsopfer während rund zehn Stunden. Die Frau habe dem Gericht die Tatnacht geschildert, sagte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge in einer Verhandlungspause. Bislang scheine die Frau die stundenlange Aussage gut zu verkraften.
Langjährige Beziehung
Die 37-jährige Radiomoderatorin wirft ihrem früheren langjährigen Freund vor, sie nach einem Beziehungsstreit mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Kachelmann bestreitet die Tat, seine Anwälte sprechen von einer Falschbezichtigung.
Am kommenden Montag muss die Ex-Freundin Kachelmanns erneut in den Zeugenstand. Dann werden sie die Staatsanwaltschaft, die Verteidiger und Gutachter zur mutmasslichen Vergewaltigung vom 9. Februar befragen.
Verfahrensstreit
Der Befangenheitsantrag Kachelmanns gegen das Gericht wurde zu Beginn des Verhandlungstages abgelehnt. Die Voraussetzungen lägen mitnichten vor, so die Begründung. Es ist bereits der zweite Befangenheitsantrag der Verteidigung, der scheiterte.
Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock sagte, er gehe trotz der Ablehnung weiter von einem Freispruch Kachelmanns durch das Landgericht Mannheim aus.
Hintergrund des zweiten Ablehnungsantrags war eine Auseinandersetzung über die Belehrung der Ex-Freundin Kachelmanns. Die Anwälte verlangten den Hinweis, dass sie im Falle eigener Strafbarkeit ein Zeugnisverweigerungsrecht habe.
Damit zielten die Verteidiger auf die mögliche Falschbezichtigung durch die Ex-Freundin ab. Nachdem die Mannheimer Strafkammer die Belehrung über ihr Aussageverweigerungsrecht zunächst jedoch ablehnte, stellten Kachelmanns Verteidiger den Befangenheitsantrag.
Andere Richter entschieden jetzt, dass es keine Anhaltspunkte gab, dass der Ex-Freundin ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht zustehen könnte. Erst dann müsse eine Belehrung erfolgen.
Falschaussage der Ex-Freundin
Hinter dem hartnäckigen Verfahrensstreit vor dem Landgericht Mannheim steckt eine frühere Falschaussage der Ex-Freundin in Teilbereichen. Die Radiomoderatorin hatte der Polizei zunächst gesagt, sie habe Flugtickets mit dem Namen Kachelmanns und einer anderen Frau erhalten, dazu ein anonymes Schreiben mit dem Hinweis auf intime Beziehungen der beiden.
Später räumte sie ein, dass sie nach Erhalt der Tickets selbst unter einem Vorwand Kontakt zu der anderen Frau aufnahm und dadurch die Untreue ihres langjährigen Freundes bestätigt fand. (sda/dpa/apd)
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Kommentar lesen
mercator (20. Oktober 2010, 10:49)
...Schauprozess.....
Man fragt sich, ob dieser Prozessführung, ob es da noch um die Wahrheitsfindung geht. Ich bin nur froh, nicht in der Haut eines Kachelmanns zu stecken. Selbst wenn er es denn 'gewesen' sein sollte. Man stelle sich das einmal in der geschichtlichen Dimension vor. 1945 wurden hunderttausende von Frauen in Deutschland vergewaltigt und das alles mit einem Achselzucken von denjenigen akzeptiert, die bis vor kurzem an der Macht waren. In Deutschland !! Oder wie eben wieder im Kongo, wo tausende von Frauen, ja sogar Kinder vergewaltigt wurden. Da kräht kaum ernsthaft ein Hahn darnach. Welch eine verrückte Welt, in der wir leben !!
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