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Tagblatt Online, 08. Dezember 2010 16:29:00

Kachelmann-Anwalt fordert Durchsuchungen

Kachelmann

Jörg Kachelmanns Verteidigung will, dass die Redaktionsräume von "Focus" und "Bunte" durchsucht werden (Archiv) Zoom

Jörg Kachelmanns Verteidigung will, dass die Redaktionsräume von «Focus» und «Bunte» durchsucht werden (Bild: Bild: Keystone)

MANNHEIM/GAIS. Die Verteidigung des Schweizer Wettermoderators Jörg Kachelmann hat am Mittwoch vor dem Landgericht Mannheim die Durchsuchung der Redaktionsräume des Nachrichtenmagazins «Focus» und der Illustrierten «Bunte» beantragt.

Dabei sollten Schriftstücke und Datenträger sichergestellt werden, sagte Rechtsanwalt Johann Schwenn. Nach seiner Überzeugung hat der Burda-Verlag mehrere Zeuginnen bezahlt und beeinflusst, die vor Gericht zu Lasten Kachelmanns aussagten. Der Antrag wurde von der Strafkammer des Landgerichts zunächst zurückgestellt, um der Staatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Das Gericht begann danach mit der seit längerem geplanten Vernehmung des Sachverständigen Günter Seilder. Der Traumatologe ist gleichzeitig Therapeut der Ex-Freundin Kachelmanns und wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen.

Kachelmann steht seit 6. September wegen schwerer Vergewaltigung vor Gericht. Seine Ex-Freundin hat ihn in ihrer Aussage belastet. Er selbst bestreitet die Tat.

Kachelmanns neuer Anwalt Schwenn stützte seinen Verdacht auf eine «Focus»-Ausgabe, wonach eine Zeugin in der Schweiz Kachelmann schwer belaste. Die Frau soll der Staatsanwaltschaft Mannheim telefonisch von Gewaltübergriffen Kachelmanns wenige Wochen vor der angeblichen Vergewaltigung berichtet haben.

Als Schweizerin will die Frau aber nicht vor dem deutschen Gericht erscheinen.

Schwenn äusserte die Vermutung, dass es sich um eine bezahlte und geführte Zeugin des Burda-Verlags handle. Denn es sei auszuschliessen, dass das Magazin von der Zeugin durch Prozessbeteiligte erfuhr.

Schwenn äusserte den Verdacht, dass diese und andere Frauen vom Burda-Verlag geführt worden seien, damit sie im Prozess vor dem Landgericht Mannheim bestimmte Aussagen machen. «Wenn ein Verlagshaus meint, seine Macht missbrauchen zu müssen, um ein Verfahren zu beeinflussen, dann ist das nicht mehr von der Pressefreiheit gedeckt», sagte er in einer Verhandlungspause. (sda/dpa/dapd)





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