Tagblatt Online, 13. Dezember 2010 18:16:06
Gutachter im Kachelmann-Prozess macht Selbstversuch für Spurensuche
Kachelmann (links) und sein Verteidiger Schwenn treffen beim Gericht ein (Bild: Keystone)
Ein Rechtsmediziner hat im Prozess gegen den Schweizer Jörg Kachelmann infrage gestellt, dass die Verletzungen der Ex-Freundin von einer Vergewaltigung stammen. Der Experte Bernd Brinkmann präsentierte Fotos, welche dies beweisen sollen.
Mannheim. Der 71-jährige Experte war ursprünglich von der Verteidigung als Sachverständiger geladen, dann aber vom Landgericht Mannheim als befangen abgelehnt worden. Er sagte am Montag deshalb nicht als Gutachter, sondern als sachverständiger Zeuge aus.
Die langjährige Ex-Freundin Kachelmanns behauptet, sie sei am 9. Februar mit einem Messer bedroht und vergewaltigt worden. Bei ihr wurden blaue Flecke an den Oberschenkeln und Kratzspuren am Hals festgestellt.
Brinkmann sagte, er habe im Versuch ein Küchenmesser an den aufgelegten Oberarm eines Kollegen gepresst und dann die Kratz- und Druckspuren geprüft. Ausserdem schlug er sich selbst mit Fäusten an seine Oberschenkel.
SelbstversucheBrinkmann legte der Strafkammer zahlreiche Fotos vor. Danach habe es bei seinen Experimenten mit dem Messer keine Doppelspur gegeben, wie sie bei der Ex-Freundin am Hals aufgetreten waren.
Auch die Struktur der Hämatome an den Oberschenkeln lasse auf Schläge mit Fäusten schliessen, nicht auf statische Verletzungen mit den Knien bei einer Vergewaltigung.
Ob die Versuche am Oberarm und den Oberschenkeln eines Mannes mit Hals- und Schenkelverletzungen einer jüngeren Frau vergleichbar sind, wurde am Montag nicht erörtert.
Antrag auf BefangenheitAm nächsten Verhandlungstag am kommenden Montag sollen weitere Gutachter aussagen.
Unter ihnen ist der Heidelberger Rechtsmediziner Rainer Mattern, der Kachelmanns Ex-Freundin unmittelbar nach der mutmasslichen Vergewaltigung untersuchte.
Kachelmanns Verteidiger hat einer Gutachterin vorgeworfen, sie übernehme Thesen "radikalfeministischer Autorinnen". Verteidiger Johann Schwenn bezog sich dabei auf Passagen aus dem Gutachten der Psychologin, die das mutmassliche Opfer untersucht hatte.
Bereits vorletzte Woche hatte Schwenn einen Befangenheitsantrag gegen die Gutachterin Luise Greuel gestellt. Kachelmann ist angeklagt, seine langjährige Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. (sda/dpa)
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