Tagblatt Online, 03. Februar 2009 01:02:04
Gegen Tanz an kirchlichen Feiertagen
Die katholischen Innerrhoder Kirchenräte nehmen Stellung zur Revision des Gastgewerbegesetzes. Sie sind nicht damit einverstanden, dass künftig nur noch an Karfreitag das Tanzen in Gaststätten untersagt werden soll.
Appenzell. Der Innerrhoder Grosse Rat hat in der ersten Lesung der Revision des Gastgewerbegesetzes entschieden, Tanzveranstaltungen nur noch am Karfreitag zu untersagen. Mit Unverständnis und Entrüstung hätten die katholischen Kirchenräte Innerrhodens dies zur Kenntnis genommen, heisst es in einer Medienmitteilung.
Werte nicht aufgeben
Dass nur der Karfreitag als einziger Tag der Karwoche von Tanz und öffentlicher Unterhaltung freigehalten werden soll, alle anderen Tage wie Palmsonntag, Gründonnerstag, Karsamstag dagegen zu gewöhnlichen Tagen erklärt werden, können die Kirchenräte nicht verstehen. «Wir sind befremdet und wollen es nicht akzeptieren, dass religiöse Werte und christliche Traditionen, die unser Miteinander in Innerrhoden über Jahrhunderte geprägt und gefestigt haben, ohne Not und ohne eingehendes Hinhören auf die Meinung der christlichen Bevölkerung aufgegeben werden», heisst es in der Stellungnahmen.
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Es stehe schlecht um das Land, wenn die Verantwortlichen leichtfertig vorangehen im Abbauen bewährter Traditionen und so die Verletzung religiöser Gefühle vieler Christen in Kauf nehmen, schreiben die Kirchenräte weiter. Im Hinblick auf die zweite Lesung des Grossen Rates am kommenden Montag, 9. Februar, fordern sie deshalb, Artikel 45 Abs. 1 in seiner bisherigen Form beizubehalten, wonach das Tanzen in allen Gastbetrieben an Aschermittwoch, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Fronleichnam, Eidgenössischen Bettag und Weihnachtsheiligtag sowie in der Karwoche untersagt. (pd)
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