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Tagblatt Online, 27. September 2011 16:57:00

Abfuhr für Appenzeller Käse

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Lange Gesichter im Appenzellerland: Das Bundesgericht hat den Käsestreit entschieden. (Bild: Keystone)

APPENZELL/OBERHÜNIGEN. Das Bundesgericht hat der Sortenorganisation Appenzeller Käse eine Abfuhr erteilt: Der «Appenberger Käse» darf seinen Namen behalten. Die Sortenorganisation hatte gegen einen Entscheid des Innerrhoder Kantonsgerichts Beschwerde eingereicht.

Urs Glauser, Inhaber der gleichnamigen Käserei in Oberhünigen BE, darf weiterhin die Marke «Appenberger Käse» gebrauchen, bestätigte Simon Jenni, Rechtsvertreter von Glauser, am Dienstag eine Mitteilung des Landwirtschaftlichen Informationsdienstes (LID). Das Urteil liege im Dispositiv vor und sei rechtskräftig, sagte er gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Als die Käserei Urs Glauser ihren Appenberger Käse als Marke eintragen liess, leitete die Sortenorganisation Appenzeller Käse ein Widerspruchsverfahren ein und blitzte damit beim Institut für Geistiges Eigentum ab. Im März 2011 fochten die Anwälte der beiden Käseproduzenten ihren Zwist vor dem Innerrhoder Kantonsgericht aus.

Das Gericht entschied, die Käserei Urs Glauser dürfe ihren Käse weiterhin «Appenberger Käse» nennen. Es wies die Klage der Sortenorganisation Appenzeller Käse gegen die Eintragung der Marke «Appenberger Käse» ab.

Die Sortenorganisation zog die Klage ans Bundesgericht weiter. Die Begründung: Würde «Appenberger Käse» zugelassen, wäre die Exklusivität des Appenzeller Käses dahin. Die Produkte seien gleichartig, es bestehe Verwechslungsgefahr. (sda)



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