NZZ Online, 08. Februar 2012 15:32:00
Adrian Sutil legt Berufung ein
Der Formel-1-Fahrer will sich mit der gegen ihn verhängten Bewährungsstrafe nicht abfinden
Schwere Zeiten für Adrian Sutil (Bild: Keystone)
Formel-1-Rennfahrer Adrian Sutil hat gegen das Urteil von anderthalb Jahren Haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung «Rechtsmittel eingelegt». Eine Gerichtssprecherin bestätigte, dass auch eine Berufung der Staatsanwaltschaft vorliege.
wan. Formel-1-Rennfahrer Adrian Sutil will sich mit dem gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung verhängten Urteil von anderthalb Jahren Haft auf Bewährung nicht abfinden. Sutil war am Dienstag vergangener Woche vom Münchner Amtsgericht auch zu einer Geldstrafe von 200'000 Euro verurteilt worden, weil er in einem Discostreit nach dem Grand Prix von China am 17. April 2011 den Luxemburger Geschäftsmann Eric Lux mit einem Glas am Hals schwer verletzt hatte. Sutil bleibt bei seiner mehrfach beteuerten Darstellung, dass dies unabsichtlich passiert sei.
Nun hat der derzeit vertragslose Sutil «Rechtsmittel eingelegt». Eine Gerichtssprecherin bestätigte in diesem Kontext, dass auch eine Berufung der Staatsanwaltschaft vorliege, denn die Richterin Christiane Thiemann war unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 21 Monaten Haft auf Bewährung und 300'000 Euro Geldstrafe geblieben.
- Artikel empfehlen:






Zu diesem Artikel sind keine Beiträge vorhanden.
Kommentar schreiben