Direkte Links und Access Keys:

Tagblatt Online, 24. Juli 2008 01:15:50

Eine neue Fichenaffäre?

Zürcher Gemeinderat wegen Teilnahme an bewilligter Demonstration registriert – Staatsschutz verteidigt sich

Zoom

Hanspeter Thür (Bild: Bild: ky)

BERN. Der Inlandgeheimdienst hat einen Zürcher Gemeinderat fichiert. Kritiker sprechen vom Schnüffelstaat und sehen eine neue Fichenaffäre heraufziehen.

stefan schürer

Dem Inlandgeheimdienst droht neues Ungemach. Der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) hat einen weiteren Parlamentarier fichiert. Betroffen ist dieses Mal der Stadtzürcher Gemeinderat Balthasar Glättli von der Grünen Partei. Glättli ist in der Datenbank des Staatsschutzes als Teilnehmer einer bewilligten Demonstration registriert. Neben Glättli hat der Inlandgeheimdienst auch über einen Journalisten der Wochenzeitung WOZ sowie die WOZ selber Daten gesammelt. Aufgedeckt hat die Fälle die Organisation grundrechte.ch. Für deren Präsidenten Viktor Györffy zeigen die Fälle, dass der DAP systematisch politische Aktivitäten überwache.

Erst vor einem Monat war publik geworden, dass in Basel sechs Parlamentarier türkischer und kurdischer Herkunft bespitzelt wurden. Die Fälle wecken ungute Erinnerungen an die Fichenaffäre, die Ende 80er-Jahre aufflog: Der Staatsschutz hatte über Jahre hinweg insgesamt 900 000 Personen registriert – viele von ihnen aufgrund ihrer politischen Haltung. Nach einem Neuanfang ist der Bestand der Fichen mittlerweile bereits wieder auf über 100 000 angewachsen.

Kritik am «Schnüffelstaat»

Glättli zeigte sich gestern «erschüttert» über den Eintrag und sprach von einem «Schnüffelstaat». Es könne nicht sein, dass die Ausübung demokratischer Rechte ein Fall für den Staatsschutz sei. Die Organisation grundrechte.ch schreibt von einer «neuen Fichenaffäre». Und der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür sagte auf Anfrage: «Die Fälle werfen Fragen auf.»

Der Inlandgeheimdienst hingegen verteidigt sein Vorgehen. «Der DAP hält sich an die gesetzlichen Vorgaben», sagt Danièle Bersier, Sprecherin beim Bundesamt für Polizei. Zu den konkreten Fällen wollte Bersier allerdings nicht Stellung nehmen. Dabei wirft insbesondere der Fall Glättli ein schlechtes Licht auf den DAP. Die fragliche Demonstration fand 2. April 2005 in Zürich statt, ohne dass es zu Ausschreitungen gekommen wäre. Sie richtete sich gegen die israelische Palästina-Politik. Als Redner traten Nationalrat Daniel Vischer und Pfarrer Ernst Sieber auf. Dennoch wurde Glättli registriert. «Wenn eine Person erfasst ist, kann man davon ausgehen, dass die Behörden legal gehandelt haben», sagt Bersier.

Was legal ist, legt das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) fest. Dieses verbietet eine Fichierung politischer Aktivitäten. Vorbehalten bleiben «terroristische und gewalttätig extremistische Tätigkeiten» und deren Vorbereitung.

Dazu gehört nach Ansicht des DAP offenbar auch das Mitlaufen an einer Kundgebung. «Wenn gewalttätig-extremistische Organisationen eine Demonstration organisieren oder daran teilnehmen, dann darf der DAP die Teilnehmer registrieren», erklärt Bersier dazu.

Veranstalter der Kundgebung war eine Gruppe namens «Recht für alle». Diese bildet gemäss Medienberichten die Dachorganisation von in der Schweiz wohnhaften Palästinensern. Im jüngsten Staatsschutzbericht tauchen aber weder sie noch andere Palästinensergruppen auf.

Praxisänderung von Thür

Den Einblick in Glättlis Akte möglich gemacht hat eine bemerkenswerte Praxisänderung des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Gemäss BWIS darf der Datenschützer bei Anfragen über eine Fichierung im Regelfall bloss die Standardantwort geben, es seien keine Daten unrechtmässig bearbeitet worden oder aber allfällige Fehler würden korrigiert. Über den Inhalt der Akten konnten die Betroffenen dagegen bloss Vermutungen anstellen.

Doch dies dürfte sich jetzt ändern. Denn in Ausnahmefällen sieht das BWIS eine weitergehende Auskunft vor. Bis anhin blieb die entsprechende Klausel toter Buchstabe. Doch nun scheint der Datenschützer gewillt, der Regelung Geltung zu verschaffen: Thür macht Personen, die ein Gesuch auf Akteneinsicht einreichen, auf die Regelung aufmerksam, und legt die Bestimmung gleichzeitig grosszügig aus. Wer fichiert ist, für die öffentliche Sicherheit aber keine Gefahr darstellt, hat deshalb gute Chancen auf eine Einsicht in die Akten. Im konkreten Fall kann laut Thür für eine Auskunft bereits genügen, dass beim Gesuchsteller eine Verunsicherung darüber besteht, ob er eingetragen ist.

grundrechte.ch erhofft sich deshalb von den bekannt gewordenen Fällen eine Signalwirkung für weitere Gesuche. Damit dies möglich bleibt, soll der Bundesrat sicherstellen, dass keine Akten vernichtet werden.





Leser-Kommentare:
keine


Zu diesem Artikel sind keine Beiträge vorhanden.

Kommentar schreiben

Um Beiträge schreiben zu können, müssen Sie eingeloggt sein!

Um Inhalte kommentieren zu können, müssen Sie eingeloggt sein.

Noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos registrieren!

Anzeige:

Anzeige:

Anzeige:

tagblatt.ch / apps

facebook.com / tagblatt

 ...

Anzeige: