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Tagblatt Online, 19. März 2010 01:03:54

Zum Abschuss freigegeben

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Der Verkauf von brutalen Computerspielen soll eingeschränkt werden, verlangt der Ständerat. (Bild: Bild: ap/Jörg Sarbach)

Trotz Protesten vieler junger Menschen: Der Ständerat hat ein Verbot von Killerspielen für Jugendliche und Erwachsene gefordert. Der Bundesrat, der die entsprechenden Motionen ablehnt, muss nun die Umsetzung klären.

Barbara Spycher

Bern. Über 100 junge Menschen versammelten sich gestern nachmittag zu einem «Robot-Dance» auf dem Bundesplatz. Die Message an die Ständeräte drinnen im Bundeshaus: Mit Generalverboten von sogenannten Killerspielen ist kein Jugendmedienschutz zu machen.

Das Plädoyer der Jugendlichen und sämtlicher Jungparteien, einen Bestandteil der heutigen Jugendkultur nicht zu verbieten, wurde durchaus gehört – doch sie brachte die Ständeräte nicht von ihrer Meinung ab.

«Uns wird vorgeworfen, dass wir gegen Killerspiele sind, weil wir als ältere Damen und Herren damit nicht umzugehen wissen», sagte SVP-Ständerat Hermann Bürgi (TG). «Doch die Frage, die wir uns unabhängig des Alters stellen müssen, lautet: Ist es nicht Aufgabe der Gesellschaft, gewissen Formen von Gewaltdarstellungen Schranken zu setzen?»

Im Sinne einer Stossrichtung

Seine Antwort und die der vorberatenden Kommission lautete «Ja». Im Sinne einer Stossrichtung befürwortete sie beide Motionen; diejenige von CVP-Nationalrat Hochreutener für ein Killerspiel-Verbot für Jugendliche und diejenige von SP-Nationalrätin Evi Allemann für ein generelles Verbot von Videospielen, in denen «grausame Gewalt» zum Spielerfolg beiträgt. Bürgi machte allerdings Bedenken geltend, wie und ob ein generelles Verbot umzusetzen sei.

CVP-Ständerätin Anne Seydoux (JU) kritisierte diese Argumentation: «Der Rat muss Stellung beziehen.» Wenn man den Bundesrat beauftrage, ein Gesetz auszuarbeiten, sei das mehr als eine Stossrichtung. Sie distanzierte sich vom generellen Verbot: Das ginge zu weit und bestrafe auch Erwachsene. Dabei wisse man, dass der durchschnittliche Gamer 30jährig sei.

«Einiges ist enorm schlimm»

Doch auch SP-Ständerätin Géraldine Savary (VD) wünschte sich vom Bundesrat in dieser wichtigen und umstrittenen Frage eine genauere Überprüfung von denkbaren Verboten und ihrer Umsetzbarkeit. Denn: «Einige Computerspiele sind tatsächlich enorm schlimm.»

Justizdirektorin Eveline Widmer-Schlumpf plädierte dafür, die beiden Vorstösse abzulehnen. Es existiere bereits ein Strafgesetzartikel, welcher grausame Gewaltdarstellungen verbiete.

Ein generelles Spielverbot kriminalisiere Erwachsene, obwohl dort weniger schädliche Auswirkungen zu erwarten seien. Sie verwies auf die praktischen Hürden, um ein Killerspiel-Verbot für Jugendliche umzusetzen.

Verfassungsänderung nötig

Statt dem heutigen freiwilligen Selbstkontrollsystem der Händler müsste eine nationale Zertifizierungsstelle eingeführt werden, welche Altersgrenzen festlegen würde. Das bedinge eine Verfassungsänderung, sagte Widmer-Schlumpf. Doch der Rat folgte ihrer Argumentation nicht. Er überwies beide Vorstösse, wie letzten Sommer bereits der Nationalrat. Der Bundesrat muss nun die Umsetzung klären und innert zwei Jahren ein Gesetz vorlegen. Motionärin Evi Allemann schwebt ein mehrstufiges System wie in Deutschland vor, wo manche Spiele ab einem gewissen Alter zugelassen sind und einzelne Spiele ganz verboten.





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