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Tagblatt Online, 26. Februar 2009 01:03:30

Armeewaffe weiter zu Hause im Schrank

Soldaten sollen ihre Dienstwaffe auch künftig zu Hause aufbewahren. «Optimierungsmöglichkeiten» wie etwa die Möglichkeit, die Waffe im Zeughaus abzugeben, sollen geprüft werden.

bern. Der Bundesrat habe an einer Aussprache zur Ordonnanzwaffe an der Heimabgabe grundsätzlich festgehalten, teilte das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) gestern mit. Grundlage der Aussprache war ein Papier, das sich auf den Bericht einer Arbeitsgruppe von Ende 2008 stützte, die verschiedene Aspekte rund um die Dienstwaffe prüfte.

Gefahrenpotenzial prüfen

In jenem Papier wurden ebenfalls bereits Varianten zum heutigen Regime diskutiert, von denen das VBS nun jene prüfen soll, die in der Arbeitsgruppe im Vordergrund standen. Konkret geht es um eine erweiterte Hinterlegungsmöglichkeit für die Waffe, wobei der Armeeangehörige sicherstellen muss, dass er seine Schiesspflicht erfüllt und vollständig ausgerüstet einrückt.

Weiter wird eine bessere Abklärung des Gefahrenpotenzials der Stellungspflichtigen bei der Rekrutierung geprüft. Wer als gefährlich eingeschätzt wird, soll keine Waffe erhalten. Und drittens steht eine Verpflichtung der Kader zur Diskussion, Armeeangehörige mit Gewalt- oder Suizidpotenzial zu melden.

Waffenerwerbsschein nötig?

Auch an der Überlassung der Dienstwaffe zu Eigentum nach dem Ausscheiden aus der Armee hält der Bundesrat grundsätzlich fest, wie es hiess. Zusätzlich zu den geltenden Bedingungen soll nun geprüft werden, ob der interessierte Armeeangehörige künftig einen Waffenerwerbsschein oder einen Strafregisterauszug vorzulegen hat. Und schliesslich will der Bundesrat auch weiter leihweise Ordonnanzwaffen fürs ausserdienstliche Schiessen abgeben. Hier prüft er aber, ob persönliche Leihwaffen nur noch an Schützen mit Waffenerwerbsschein abgegeben werden sollen und ob allenfalls Jungschützen keine Ordonnanzwaffe mehr nach Hause nehmen dürfen. (ap)





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