Tagblatt Online, 10. Dezember 2008 01:01:12
«Es herrscht grosser Handlungsbedarf»
Interview mit Botschafter Rudolf Knoblauch über die von der Schweiz soeben lancierte «Agenda für Menschenrechte»
Wie beurteilen Sie – ganz generell – die Situation in bezug auf die Menschenrechte seit Inkrafttreten der Erklärung 1948?
Rudolf Knoblauch: Die Situation ist eindeutig besser als damals. In den ersten Jahren nach dem Krieg wurde viel realisiert. Dann kam der Kalte Krieg. Nach dem Fall der Mauer in den 1990er-Jahren wurden neue Institutionen geschaffen. Doch seit den Anschlägen vom 11. September 2001 haben sich die Menschenrechte weltweit sicherlich nicht zum Guten entwickelt. Daher herrscht grosser Handlungsbedarf.
Die Schweiz handelt mit der «Agenda für Menschenrechte». Was verbirgt sich genau dahinter?
Knoblauch: Es handelt sich um einen Aufruf an die Öffentlichkeit angesichts des 60. Jahrestags der Menschenrechtserklärung. Die Agenda richtet sich an alle: Individuen, Zivilgesellschaften, Regierungen und internationale Organisationen. Die Agenda zieht Bilanz, listet Mängel auf und macht Vorschläge zur besseren Achtung der Menschenwürde.
Wie fällt die Bilanz aus?
Knoblauch: Trotz aller Fortschritte in den vergangenen 60 Jahren gibt es täglich massive Menschenrechtsverletzungen. Eine Milliarde Menschen leben beispielsweise in Armut und daher auch in Rechtlosigkeit. Individuen können ihre Rechte nicht durchsetzen. Sehr oft funktioniert der Rechtsstaat nicht, es gibt keine zugänglichen Gerichte, Anwälte kann man sich nicht leisten.
Besteht nicht die Gefahr, dass durch eine Agenda einmal mehr gute Vorsätze auf Papier formuliert werden, sich aber in der Realität wenig ändert?
Knoblauch: Diese Agenda wurde nicht von Staaten entworfen, sondern von unabhängigen Persönlichkeiten, die aufgrund ihrer Lebenserfahrung ausgewählt wurden.
Die acht Themenbereiche – Menschenwürde, Prävention, Haft, Migration, Staatenlosigkeit, Recht auf Gesundheit, Klimawandel und Weltgerichtshof für Menschenrechte – können als Sammelsurium erscheinen. Aber sie sind kohärent, weil Anliegen aus allen Kontinenten Beachtung gefunden haben. Meiner Meinung nach bringt dies einen echten Mehrwert.
Es gibt das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte in Genf. Es gibt etliche Nichtregierungs- organisationen wie Human Rights Watch oder Amnesty International, die im Bereich der Menschenrechte aktiv sind. Braucht es da zusätzlich noch eine staatliche Initiative der Schweiz?
Knoblauch: Der Begriff «staatliche Initiative» gefällt mir nicht so, denn er verfälscht den Eindruck. Die Schweiz hat den Prozess lediglich initiiert und bis jetzt allein finanziert. Aber andere Länder sind sehr interessiert. Norwegen und Österreich waren praktisch spontan bereit, Paneltreffen in ihren Ländern zu organisieren. Das sind positive Signale.
In der Agenda ist auch von einem «Weltgerichtshof für Menschenrechte» die Rede. Wie realistisch ist ein solches Projekt?
Knoblauch: Vieles galt in der Vergangenheit als Utopie, wurde dann aber doch realisiert. Als 1947 die Menschenrechtserklärung in Vorbereitung war, gab es drei zentrale Forderungen: Hochkommissariat für Menschenrechte, Internationales Strafgericht, Weltgerichtshof für Menschenrechte. Der Kalte Krieg hat dann zuerst alles verhindert, und erst in den 1990er-Jahren wurden die ersten beiden Forderungen erfüllt – das Hochkommissariat im Jahr 1993 und das Strafgericht 1998. Ich finde es daher nicht so utopisch zu glauben, dass auch die dritte geforderte Instanz eines Tages ins Leben gerufen wird.
Die Schweiz engagiert sich für die Menschenrechte, steht gelegentlich aber auch selbst am Pranger, etwa bei Polizeieinsätzen in Genf, die vom Anti-Folter-Komitee kritisiert wurden. Wird dieser Aspekt in der Agenda auch berücksichtigt?
Knoblauch: Die Schweiz hat sich die Wahrung der Menschenrechte als aussenpolitisches Ziel gesetzt, das in der Verfassung verankert ist. Aber kein Land ist perfekt. Trotzdem will ich festhalten: Wir wollen nicht einzelne Staaten an den Pranger stellen, sondern in den Ländern und Organisationen das Verantwortungsgefühl stärken. Diese Verantwortung kann sich eben beispielsweise auch auf eine Rebellengruppe beziehen, die durch ihre kriegerischen Aktionen einen rechtsfreien Raum geschaffen hat. Auch in solchen Fällen gilt es für die Durchsetzung und die Beachtung der Menschenrechte zu kämpfen.
Interview: Gerhard Lob
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