Tagblatt Online, 08. September 2010 17:58:00
Rollstuhlfahrer: Beschwerde gegen easyJet
In der Kritik: die Fluggesellschaft easyJet. (Bild: Archivbild: Keystone)
GENF. Die Fluggesellschaft easyJet hat sich geweigert, einen Rollstuhlfahrer aus Genf ohne Begleitperson zu transportieren. Nun sieht sie sich mit einer Beschwerde und einer Klage konfrontiert.
Ein Rollstuhlfahrer und die Organisation Integration Handicap haben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Beschwerde gegen die Fluggesellschaft easyJet eingereicht. Grund: EasyJet weigerte sich, den Mann ohne Begleitperson zu transportieren. Zudem klagt dieser vor dem Genfer Zivilgericht wegen Benachteiligung.
Zutritt verweigert
Aus beruflichen Gründen musste der Genfer Jurist im Herbst 2009 von Genf nach Berlin fliegen. Ihm sei der Zutritt zum Flugzeug verweigert worden mit dem Argument, als Rollstuhlfahrer brauche er aus Sicherheitsgründen eine Begleitperson, schreibt die Fachstelle Egalité Handicap im Namen von Integration Handicap in einem am Mittwoch verschickten Communiqué.
Sportlichkeit überzeugte nicht
Auch die Erklärungen des Mannes, er könne das Flugzeug aufgrund seiner starken Arme ohne Probleme selbständig verlassen, überzeugte das Flugpersonal nicht. Wie aus der Medienmitteilung hervorgeht, ist der Rollstuhlfahrer sehr sportlich: Er hat schon mehrere Marathons absolviert. Der Rollstuhlfahrer war in der Folge gezwungen, eine Begleitperson unter den Flugpassagieren zu finden. Beim Rückflug von Berlin nach Genf stellten sich dem Mann die gleichen Probleme wie beim Hinflug. Auf Briefe mit der Bitte um eine Stellungnahme sowohl seitens des Mannes wie auch der Organisation Integration Handicap habe easyJet nicht reagiert, heisst es weiter.
EasyJet wehrt sich
Auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA hält easyJet fest: «Die EU-Regelungen zur Flugsicherheit schreiben vor, dass Fluggesellschaften im Notfall imstande sein müssen, ein Flugzeug in Sekundenschnelle zu räumen.» Wie zahlreiche andere Airlines verlangt easyJet nach eigenen Angaben deshalb, dass behinderte Flugpassagiere zusammen mit einer Begleitperson reisen müssen. Diese Vorschrift werde in den allgemeinen Geschäftsbestimmungen ausführlich erläutert, die jeder Fluggast bei der Buchung seines Flugtickets akzeptiere, heisst es weiter. (sda)
- Artikel empfehlen:








