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Affäre Polanski, 13. Juli 2010 06:29:00

Polanskis Freilassung stösst auf Kritik

Affäre Polanski

Kouchner setzt sich für Polanski (Bild) ein (Archiv) Zoom

Die Freilassung von Roman Polanski kommt bei US-Medien gar nicht gut an. (Bild: Bild: Keystone)

BERN. Während in den Schweizer Tageszeitungen neben Kritik am «Sonderfall Polanski» auch Verständnis für die Freilassung des Regisseurs geäussert wird, hat der Entscheid in den US-Medien grossen Unmut hervorgerufen.

So titelte das Nachrichtenmagazin «Time» auf seiner Webseite: «Schock: Die Schweizer lassen Polanski frei». Der Entscheid garantiere Polanski fast, dass er der Gefängnisstrafe für den Rest seines Lebens ausweichen könne.

Ein weiteres Mal werde der Regisseur durch «legalen Unsinn» gerettet, schrieb die «Los Angeles Times». Auch der Kolumnist der Tageszeitung «Washington Post» zeigte sich erbost. Er schlägt den Amerikanern vor, die Filme des polnisch-französischen Filmemachers von nun an zu boykottieren.

Im Fernsehsender CNN nahm Polanski als «flüchtiger Kinderschänder» am Montagabend den ersten Rang ein auf der «Liste, auf die man nie kommen will».

Die Kommentatoren der Schweizer Tageszeitungen ihrerseits bewerten die Freilassung von Star-Regisseur Roman Polanski mehrheitlich als einen politischen Akt. Kritisiert wird vor allem der «Sonderfall Polanski». «Es sind nicht alle gleich», titelt etwa die «Neue Luzerner Zeitung». «Wäre die Hauptperson in diesem Drama nicht Roman Polanski gewesen, sondern ein unbekannter Laienschauspieler - er würde jetzt vor einem US-Gericht stehen», glaubt der Kommentator.

Ähnlich tönt es bei der «Neue Zürcher Zeitung»: «Letztlich geht es um das Eingeständnis, dass bei übergeordnetem Interesse vor dem Recht nicht immer alle gleich sind. Einige sind etwas gleicher», heisst es in der Online-Ausgabe.

Von einem «juristisch wackeligen Urteil», schreibt der «Tagesanzeiger». Zu hoffen sei nun, dass die neue Praxis, Auslieferungsgesuche auch inhaltlich zu prüfen, in Zukunft auch Inhaftierten zugute komme, «die eine weniger gute Lobby haben als der weltberühmte Regisseur».

Viel Verständnis für die Freilassung Polanskis gibt es in der Westschweiz: Die Schweiz habe sich erhobenen Hauptes aus der Affäre gezogen - «dank der Unabhängigkeit von Eveline Widmer-Schlumpf», schreibt etwa «Le Matin». «24 heures» spricht von einer «doppelten Demonstration der Unabhängigkeitkeit», einmal durch die Verhaftung Polanskis und dann durch Nicht-Auslieferung. (sda)







Leser-Kommentare:
9 Beiträge

Kommentare lesen

rouvenx (15. Juli 2010, 11:41)
Promi-Status war sogar negativ

Stets wird behauptet, Polanski erhalte dank seinem Promi-Status nun eine Vorzugsbehandlung durch die Schweiz. Das Gegenteil ist wahr: Wäre er nicht prominent, so wären die USA niemals in dieser Vehemenz 30 Jahre lang am Ball geblieben, die aktive Suche wäre längst eingestellt worden. Und bei der Einreise in die Schweiz wäre er unbemerkt geblieben, da keine Medienberichterstattung seine Ankunft angekündigt hätte. Wie viele Leute, die aufgrund einer uralten Straftat theoretisch noch auf irgendeiner Liste figurieren, kommen wohl jeden Tag ungehindert in unser Land? Fakt ist, dass die Rechtssicherheit, ein sehr wertvolles Gut, in diesem Fall verletzt wurde, weil Polanski jahrelang ungehindert ein- und ausreisen durfte und dann wie aus dem Nichts plötzlich hopps genommen wurde.

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mercator (15. Juli 2010, 08:41)
...nicht gleich pampig werden beny66...

Ja, was - Interpol. Ist wohl nur für die Schweiz gedacht. Wo war denn Polanski all die Jahre ? Auf der ganzen Welt und von Interpol gesucht. Und ausgerechnet in der Schweiz wird er auf Einladung zur Entgegennahme eines Preises durch unsere schwachsinnigen Behörden festgesetzt. Und jetzt wieder freigelassen. Ja hat denn Interpol jetzt den Hauftbefehl aufgehoben ? Und weshalb denn ? Nein, nein, wenn der Kragen platz muss man ihn platzen lassen. Und da brauche ich mir von Ihnen noch lange keine Vorhaltungen anzuhören, Herr Oberlehrer.

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beny66 (15. Juli 2010, 00:12)
Noch geschlafen beim Rasieren?

Hallo mercator, schon mal was von Interpol und Haftbefehlen gehört? Wenn ja, müsste es eigentlich auch Ihnen klar sein, warum die Verhaftung hat stattfinden können. Stellen Sie sich vor, es sind inm Ausland auch schon Leute verhaftet worden, die dann ab und zu mal an die Schweiz ausgeliefert wurden und manchmal auch nicht. Falls Sie es nicht wissen, es gibt internationale Vereinbarungen zu diesem Thema. Ihre Mitmenschen in Bern haben nur ihre Pflichten wahrgenommen, zugegebenermassen etwas übereifrig. Was haben Sie übrigens heute morgen im Spiegel gesehen, dass Sie Lebewesen Ihrer Gattung so befremdlich titulieren?

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mercator (14. Juli 2010, 18:57)
.... verkorkstes aus dem Bundeshaus....

Warum nur wurde Polanski durch die Schweizerbehörden verhaftet. Was geht uns das an ? Und wenn schon. Warum wurde er jetzt entlassen ? Da fragt man sich schon, was für Halbaffen ..oder -aeffinnen sind denn da oben am Rudern ? Aber, während wir da auf die Untaten von Polanski starren ist es gut möglich, dass das Ganze seinerzeit als Politdeal geplant gewesen ist. Auslieferung von Polanski gegen freies Geleit für die UBS.
Ist offenbar geplatzt und jetzt versucht unsere biegsame Justizministerin mit einem ihrer üblen Tricks aus Recht Unrecht zu schaffen...oder umgekehrt !

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ResZaugg (14. Juli 2010, 07:26)
Promijustiz

Mache Leute sind auf beiden Augen blind. Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt und muss verfolgt werden, auch wenn die Klägerin später die Anklage zurückzieht.
Polanski wäre schon vor 33 Jahren dem Richter vorgeführt und abgeurteilt worden, wäre er eben nicht Polanski gewesen. In der CH wurde ihm regelmässig der rote Teppich aiusgerollt.... einfach widerlich.
Aber eben, viele Leute, wie auch beny66 finden das durchaus normal. Huldigt weiter euren Götter der Bühne.

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beny66 (14. Juli 2010, 06:58)
Welches Gesetz denn?

Ich glaube nicht, dass wegen diesem Fall ein Gesetz geändert werden sollte. Solche sicher unschöne Dinge können elegant mit etwas differenzierterem Verhalten der involvierten Personen in der Verwaltung verhindert oder zumindest etwas entschärft werden, wie das Frau Widmer-Schlumpf bereits eingeleitet hat. Abgelaufen ist dabei ja alles im Einklang mit den geltenden Gesetzen. Und, Herr Zaugg, wo und von wem wurde denn Ihrer Meinung nach ein Gesetz "gebogen"? Das sind unhaltbare Anschuldigungen, sorry! Eigentlich egal, was Herr Polanski wann "verbrochen" hat, es liegt nicht in der Zuständigkeit der Schweizer Behörden oder Gerichte, darüber zu urteilen.

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scherraus (13. Juli 2010, 21:01)
NZZ liegt falsch

VOR dem Recht sind wir alle gleich, nur, einige stehen eben UEBER dem Recht...

ich hoffe jetzt, dass dieser Fall, der fuer die Schweiz - wie immer auch endend - niemals haette Gewinn bringen koennen, als Anstoss fuer dringend notwendige Aenderungen im Gesetz genutzt wird, welche vielleicht ein weiteres, aehnliches Debakel in Zukunft verhindern koennten

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ResZaugg (13. Juli 2010, 13:02)
Promijustiz

Die Nicht-Ausweisung mag rechtens sein. Aber Polanski hat ein Mädchen unter Drogen gesetzt und dann vergewaltigt. Sein Hang zu jungen Girls war bekannt. Ich hätte es ihm gegönnt, wenn er in den Amis ausgeliefert worden wäre.
Man muss halt Promi sein, damit die Gesetze gebogen werden können.

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till (13. Juli 2010, 11:53)
hoppla...

...das tönt ja in amerikanischen Medien fast wie seinerzeit in den libyschen. Ob jetzt Obama auch Schweizer in Geiselhaft nimmt?

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