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Tagblatt Online, 03. Februar 2009 16:09:00

Genf macht vorwärts mit der Maus

Am Wochenende entscheiden die Genfer, ob sie das Prinzip von E-Voting in der Verfassung festschreiben wollen

E_Voting_Genf Zoom

Genf treibt das E-Voting voran: Abstimmen auf dem Internet. (Bild: Bild: Keystone)

GENF. Sechs Jahre lang haben die Genfer die elektronische Stimmabgabe getestet. Jetzt entscheiden sie, ob sie das Abstimmen per Mausklick definitiv einführen wollen.

Denise Lachat/Lausanne

Im Januar 2003 stand das kleine Dorf Anières am Genfersee im Fokus der internationalen Medien: In der 2000-Seelen-Gemeinde wurde die erste Internet-Abstimmung der Schweiz durchgeführt. Bereits im Herbst 2004 machte Anières mit drei weiteren Genfer Gemeinden den Schritt von der kommunalen zur eidgenössischen Vorlage, als unter anderem über die Mutterschaftsversicherung abgestimmt wurde.

21,8 Prozent der Stimmenden nutzten damals das neue Medium, 72,5 Prozent stimmten brieflich, 5,7 Prozent gingen persönlich zur Urne. In der Folge pendelte sich der Anteil der elektronisch Abstimmenden bei rund 20 Prozent ein, und nach insgesamt elf Internet-Abstimmungen entscheiden die Genfer dieses Wochenende, ob sie die Möglichkeit der Stimmabgabe per Computer in ihrer Kantonsverfassung festschreiben und damit auf alle 230'000 Genfer Stimmberechtigten ausweiten wollen.

Bürger wollen politische Rechte online ausübe
Die Mehrheit des Parlaments und die Regierung empfehlen ein Ja zur elektronischen Stimmabgabe angesichts des «grossen Interesses» der Genferinnen und Genfer. Bereits die Einführung der brieflichen Stimmabgabe habe die Stimmbeteiligung in Genf um 20 Prozentpunkte auf durchschnittlich 50 Prozent angehoben, und immer mehr Bürgerinnen und Bürger wünschten, ihre politischen Rechte «online» auszüben.

Code freirubbeln und einloggen
Zugute kommen soll das Angebot auch den rund 16'000 Auslandschweizern aus dem Kanton Genf (total gibt es rund 60'000 Auslandschweizer), die sonst lange Postwege in Kauf nehmen müssen. Mit dem Computer geht es so: Wer elektronisch abstimmen will, rubbelt seinen Code frei, mit dem er sich auf der Abstimmungsseite des Kantons einloggen kann, gibt seinen Bürgerort und sein vollständiges Geburtsdatum ein. Darauf erhält er einen Code zurückgeschickt, um sicherzustellen, dass er tatsächlich mit dem Abstimmungsdienst verbunden ist. Sekptiker werden von Projektleiter Michel Waryinski beruhigt: «Wir haben umfassende Sicherheitsmassnahmen getroffen, unsere Server überstanden bisher sämtliche Hackertests».

Diese Massnahmen haben ihren Preis, der in Genf aber damit gerechtfertigt wird, dass die elektronische Stimmabgabe Teil einer Online-Verwaltung ist, für deren Aufbau das Parlament im Juli 26 Millionen Franken gesprochen hat. «Ziel ist es, mit den wandelnden Bedürfnissen der Bevölkerung Schritt zu halten», sagt Warynski.

Bund drosselt Tempo
Dieses Ziel verfolgt auch der Bund, allerdings hat er das Tempo gedrosselt. Nach Pilotversuchen in den drei Kantonen Genf, Neuenburg und Zürich beschloss er Mitte 2006, die elektronische Stimmabgabe in der Schweiz etappenweise einzuführen ; in einer erweiterten Versuchsphase bis ins Jahr 2011 soll die Zahl der elektronisch Abstimmenden auf zehn Prozent der Wählerschaft beschränkt bleiben. Für die Genfer heisst dies auch im Falle einer Annahme der Verfassungsänderung, dass das Internet lediglich bei kantonalen Abstimmungen zur Anwendung kommen kann, während für eidgenössische Vorlagen bis auf weiteres jedes Mal eine Bewilligung beim Bund eingeholt werden muss.

Eine Gesetzesgrundlage für E-Voting geschaffen haben bisher die Kantone Zürich und Basel-Stadt, Genf ist aber der einzige Kanton, der das Prinzip in der Verfassung festschreiben lässt.





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