Fluglärmstreit, 09. September 2010 12:21:00
Fluglärmstreit: Entscheid gegen die Schweiz
Fluglärmstreit
Dauerbrenner: der Fluglärmstreit zwischen der Schweiz und Deutschland. (Bild: Bild: Keystone)
LUXEMBURG. Die Schweiz muss im Fluglärmstreit mit Deutschland eine weitere Niederlage einstecken. Das EU-Gericht in Luxemburg hat eine Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen einen Entscheid der EU-Kommission abgewiesen.
Ob die Schweiz das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts noch an den EU-Gerichtshof weiterzieht, ist offen, wie Bundesrat Moritz Leuenberger vor den Medien sagte. Das Urteil werde nun von Juristen geprüft. Die politische Diskussion gehe aber weiter. Die EU-Kommission hatte 2003 entschieden, dass die deutsche Verordnung, welche zeitliche Anflugbeschränkungen für Flugzeuge auf dem Weg zum Zürcher Flughafen vorsieht, verhältnismässig sei. Dagegen klagte die Schweiz in Luxemburg und blitzte nun beim EU-Gericht ab.
Die EU-Kommission zeigte sich in einer ersten Reaktion erfreut, dass das Gericht die Ansicht geteilt habe, dass die deutschen Massnahmen verhältnismässig seien. Seinen Ursprung hatte der Gerichtsfall in einer Beschwerde, welche die Schweiz unter Berufung auf das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU 2003 bei der EU-Kommission eingereicht hatte. Diese richtete sich gegen die von Deutschland erlassene Verordnung.
Die drei Richter des EU-Gerichtes kamen nun zum Schluss, dass die deutschen Massnahmen keinerlei Verbot des Durchflugs des deutschen Luftraums für Flüge von und nach dem Flughafen Zürich darstellen. Die Verordnung beschränke sich auf eine blosse Änderung der betreffenden Flugwege nach dem Start oder vor der Landung.In der Klage sprach die Schweiz auch von einer Diskriminierung der Fluggesellschaft Swiss und von der Unverhältnismässigkeit der deutschen Massnahmen. Zum Grundsatz der Gleichbehandlung halten die Richter fest, dass die Nähe des Flughafens zu einem (deutschen) Fremdenverkehrsgebiet einen objektiven Umstand darstelle, der den Erlass dieser Massnahmen nur für den Flughafen Zürich rechtfertige.
Die Massnahmen stünden in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit ihnen verfolgten Ziel: der Verringerung der Lärmbelastung in einem Teil des deutschen Gebiets in den Nachtstunden und am Wochenende. Deutschland habe keine andere Möglichkeit der Lärmverminderung. (sda)- Artikel empfehlen:










Kommentare lesen
werinheri (09. September 2010, 21:36)
Tolles Urteil
Jetzt kann die Schweiz zur Lärmminderung die deutschen LKW durch den Gotthard, San Bernhardino, usw. auf die Zeit von 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr beschränken. Die gleiche Zeit gilt natürlich auch für die deutschen Güterzüge.
Beitrag kommentierenbide (09. September 2010, 19:15)
Man darf ruhig offen sagen...
...dass diese deutschen Güterzüge des nachts um 01:00 und ca. 03:00 durch die Stadt Rorschach rattern - jedes einzelne Rad pfeiffend, sodass selbst ich als Schwerhöriger ohne Hörgerät jeweils aufwache. Dieser Zustand ist nun wirklich unhaltbar. ResZaugg's Aussage muss ich unterstützen.
Beitrag kommentierenResZaugg (09. September 2010, 13:11)
ausgerechnet....
in Luxenburg wurde dieses Urteil gefällt. Würden dieselben Massstäbe und Empfindlichkeiten auf dessen Flughafen angewendet, könnte dieser den Betrieb einstellen. Im Thurgau rattern immernoch deutsche Güterwagen aus der Kriegszeit über das SBB-Schienennetz. Es wird Zeit, diese unzumutbare Lärmbelästigung abzustellen. Und zwar kurzfristig. Die Argumente dazu haben wir ja von den Deutschen erhalten.
Beitrag kommentierenKommentar schreiben