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Tagblatt Online, 29. September 2009 01:01:20

Die Schweiz liefert gerne aus

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Roman Polanski sitzt seit dem Wochenende in Schweizer Auslieferungshaft. (Bild: Bild: ky/Michel Euler)

Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hat im Fall Polanski formaljuristisch alles richtig gemacht. Die Verhaftung des Regisseurs sei aber unverhältnismässig, sagen Kritiker.

Die amerikanischen Behörden haben in letzter Zeit wiederholt versucht, Roman Polanski dingfest zu machen. Dass sie in Deutschland oder Österreich, wo sich der Regisseur ebenfalls aufhielt, auf Granit bissen, erstaunt nicht weiter. Die beiden Länder liefern den USA niemanden aus, wenn eine Straftat, wie im Fall Polanski, mehr als 30 Jahre zurückliegt. Nicht so die Schweiz.

Schweizers Kritik

Unser Land gilt nicht nur generell als kooperativ bei Rechtshilfegesuchen, es erweist sich besonders gegenüber den USA immer wieder als «hilfsbereit». So sieht der Auslieferungsvertrag mit den Vereinigten Staaten vor, dass eine Straftat nicht in beiden Ländern verjährt sein muss, um einen Auslieferungsgrund darzustellen. Das ist eine aussergewöhnliche Bestimmung.

«Die Schweiz hat hier einmal mehr ein Sonderabkommen mit den USA gemacht und dem Land Privilegien gewährt, die sie anderen Ländern nicht zugesteht», kritisiert der St. Galler Professor Rainer J. Schweizer.

Warum die Schweiz gegenüber den USA deutlich mehr Konzessionen machte als gegenüber anderen Ländern, könnte mit dem Erstellungsdatum des Auslieferungsvertrags zu tun haben: Als der Bundesrat das neue Abkommen mit den USA 1997 ratifizierte, stand die Schweiz wegen der Nazigoldfrage massiv unter Druck.

Fragwürdiges Verfahren

Kritik ruft aber nicht nur das nun ans Licht gekommene «Sonderabkommen» mit den USA hervor, sondern auch der Zeitpunkt der Verhaftung des Regisseurs. Man müsse sich fragen, ob die Schweiz mit der Festnahme Polanskis nicht über das Ziel hinausgeschossen habe, so Völkerrechtsexperte Schweizer. «Polanski kam immer wieder für Ferien in die Schweiz und wurde trotz internationalem Haftbefehl nie behelligt. Das musste bei ihm den Eindruck erwecken, dass er in der Schweiz sicher sei.

» Er frage sich, worin die Notwendigkeit bestehe, gerade jetzt einen 76jährigen Mann festzunehmen, und ihn nach Kalifornien auszuliefern, nachdem dieser schon mehr als 30 Jahre wegen dieses Delikts von den USA verfolgt wurde, aber sich immerhin bisher in ganz Europa frei bewegt habe, sagt Schweizer. Schliesslich sei auch das Verfahren in den USA, das gegen Polanski laufe, fragwürdig.

Kaum Sanktionen zu befürchten

Es sei zu einfach, die Schuld für die Verhaftung den USA in die Schuhe zu schieben, sagt ein anderer Rechtsexperte, der nicht genannt sein will, da er im Fall Polanski für ein Gutachten angefragt wurde. Solche Auslieferungsbestimmungen würden inoffiziell stets auch Spielraum für Interpretationen offen lassen. Opferinteressen gebe es ja keine mehr, da die Frau dem Täter längst verziehen habe. Da sei die schweizerische Art durchgebrochen, Pflichten zu erfüllen, wie es andere Länder nicht tun würden, sagt der Experte.

Auch Strafrechtler Gerhard Fiolka bestätigte gegenüber «Newsnetz», dass die Schweiz kaum mit Sanktionen hätte rechnen müssen, hätte sie nicht mit den USA kooperiert. Fiolka rechnet damit, dass Polanski wegen der restriktiven Praxis möglicherweise monatelang in Auslieferungshaft bleibe. Die Chancen, gegen den Auslieferungshaftbefehl vorzugehen, seien klein. Auch eine Haftentlassung gegen Kaution sei eher unwahrscheinlich.

Jürg Ackermann, Bern





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