Tagblatt Online, 21. Juni 2010 01:03:54
PODIUM
Die Macht der IV-Gutachter
Gerne nütze ich die Gelegenheit, das IV-Vorgehen bei einer Rentenanmeldung aus meiner Sicht in die Medien zu bringen. Ich arbeite als selbständiger Psychiater in Trogen und mache leider die Erfahrung, dass in den letzten zwei Jahren die Zahl der Patienten, die von der Invalidenversicherung abgelehnt worden sind, massiv zugenommen hat. Ich führe dies auf das System der IV zurück, das folgendermassen funktioniert:
Ich melde einen Patienten bei der IV an. In den folgenden Monaten wird er zu einem Gutachter aufgeboten (oft in einem sogenannten Gutachterzentrum). Dort wird der Patient kurz angeschaut und, beinahe egal, an was er leidet, zwischen 0% und 39% als arbeitsunfähig erklärt (erst ab 40% gibt es eine Viertelsrente, darunter gibt es gar nichts). Dabei richtet sich die IV zu 100% nach den Gutachtern, meine Meinung als behandelnder Psychiater wird nicht anerkannt. Der behandelnde Arzt wird dabei als «befangen» betrachtet, der Gutachter als neutral und korrekt.
Gutachter sind nicht neutral
An dieser Neutralität der Gutachter zweifle ich, da diese erstens von der IV gut bezahlt werden und zweitens oft sehr spezielle Menschen sind, die mehr ihre persönliche als eine objektive Meinung zur Geltung bringen.
Bei der Begutachtung spielt die Diagnosestellung nur eine untergeordnete Rolle. Tragend ist allein die reine Beurteilung der Arbeitsfähigkeit. Ein Beispiel: Ein 60jähriger Patient leidet nach einer Hirnblutung an einer halbseitigen Lähmung.
Er kann seinen früheren Beruf auf dem Bau nicht mehr ausüben, die Konzentration ist auch schlecht, weshalb eine einfache Bürotätigkeit auch nicht in Frage kommt. Nun kann man sagen, der Patient ist nicht mehr arbeitsfähig, der Gutachter jedoch kann behaupten, dass der Patient eine Arbeit verrichten kann, die man auch mit eingeschränkter Fähigkeit noch ausführen kann. Dabei kommen in den Gutachterberichten folgende drei Ausdrücke immer wieder vor:
1. «Leidensadaptierte Tätigkeit», d. h., der Patient sollte einfach eine Arbeit finden, die er noch mit seinen eingeschränkten Fähigkeiten machen kann. Vor kurzem stiess ich auf folgende Beschreibung eines noch möglichen Arbeitsplatzes eines Gutachters: «Der Patient braucht eine Arbeit, wo er abwechslungsweise sitzen und stehen kann, dabei keine grosse Konzentration braucht und von seinem Vorgesetzten mehrmals am Tag ein positives Feedback bekommt.» Einen solchen Arbeitsplatz gibt es schlicht und einfach nicht.
2. «IV-fremde Faktoren», d. h. alles, was nicht unmittelbar mit der Person zu tun hat, hat keinen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit, zum Beispiel langjährige zermürbende Scheidungskämpfe, aktuelle wirtschaftliche Lage oder die persönliche Lebenssituation.
3. «Willensanstrengung», d. h. der Patient muss nur wollen, dann findet er schon eine geeignete Arbeit.
Bedenkliches Vorgehen
Mit diesen drei Ausdrücken kann man jeden beliebigen Patienten und jede Patientin, egal, woran er oder sie leidet, wieder arbeitsfähig schreiben.
Die IV St. Gallen scheut dabei auch nicht den Aufwand, die Patienten nach Basel, Luzern oder Graubünden zu ihren geliebten Gutachtern zu schicken. Hauptsache, sie findet jemanden, der sich für ihre Sache für gutes Geld einspannen lässt.
Insgesamt handelt es sich um ein äusserst bedenkliches und menschenverachtendes Vorgehen. Man kann nur hoffen, dass es bald geändert wird.
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