Tagblatt Online, 18. April 2009 01:03:46
Stadtstreicher
Von unschönen Begegnungen mit dem Gesetz oder weshalb es manchmal besser ist, bei Rot über die Strasse zu gehen…
Nun, eigentlich sahen wir uns nicht einmal, das Gesetz und ich, aber wir wissen beide, dass wir da waren. In der Innenstadt, wo ich eine Nacht lang den DJ machte. Und weil ich dafür mehr CDs benötigte, als meine Hände tragen konnten, nahm ich das Auto. Und was macht der anständige, beschwipste Bürger sechs Stunden später? Natürlich, er lässt den Wagen stehen und nimmt die Strecke per pedes – der Depp.
Am nächsten Morgen fand ich meinen Wagen kaum mehr wieder. Nicht aufgrund eines nächtlichen Filmrisses, sondern weil die lieben Gesetzeshüter mir mein Auto für 300 Franken umparkiert hatten. Welch Freude. Hätte ich mitten in der Nacht (betrunken) mein Gefährt um fünf Parkplätze verschoben, wäre ich mit 40 Franken davongekommen. Aber das wäre ebenfalls verboten gewesen. Habe ich nun also das grössere Verbrechen begannen, weil ich nicht betrunken gefahren bin? Oder einfach nur das dämlichere? Ich komme weder aus dem Fragen noch aus dem Zahlen heraus, und nächstes Mal fahre ich ins Parkhaus.
Die Sache mit den Gesetz ist nämlich schwierig. Ich gehe zum Beispiel, sofern es der Verkehr erlaubt, auch bei Rot über die Strasse. Natürlich erst nachdem ich rechts und links geschaut habe. Doch da schreien die Leute auf: «Die Kinder! Die armen Kinder! Die machen Dir das nach.» Nun, ich könnte darauf antworten, dass ein Kind besser lernen würde, IMMER nach links und nach rechts zu schauen, anstatt einem blinkenden, grünen Lichtlein zu vertrauen. Aber ich sage lieber: Erwachsene dürfen Dinge, die Kinder nicht dürfen. Erstens soll es sich ja auch ein bisschen lohnen, erwachsen zu sein, und zweitens zahlen wir auch selbst für unsere Vergehen.
Lukas Bollhalder
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