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Tagblatt Online, 09. August 2012 06:33:21

Widerstand scheint zwecklos

Warum sich kaum jemand gegen die Abstimmungsvorlage über die Musikförderung stellen mag

Kaum jemand opponiert gegen den neuen Verfassungsartikel. Zoom

Kaum jemand opponiert gegen den neuen Verfassungsartikel. (Bild: Imago)

Die neue Verfassungsnorm über die musikalische Bildung muss kaum mit Opposition rechnen. So gut wie niemand will sich bei den zahlreichen Musikverbänden unbeliebt machen.

Katharina Fontana, Bern

Es gibt Abstimmungsvorlagen, die man als Selbstläufer bezeichnen kann: Von vorneherein steht fest, dass sie so gut wie sicher ins Ziel gelangen werden. Um so einen Fall handelte es sich beim Verfassungsartikel über Geldspiele, der im März dieses Jahres mit über 87 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen wurde. Dasselbe Muster zeichnet sich auch bei der neuen Verfassungsbestimmung über die musikalische Bildung ab, über die Volk und Stände am 23. September entscheiden werden. Mit Widerstand gegen die Vorlage, die einen Gegenentwurf zur Volksinitiative «Jugend und Musik» darstellt und von Parlament und Bundesrat unterstützt wird, ist nicht zu rechnen – dies, obschon gute Gründe gegen ihre Annahme sprechen.

Der neue Verfassungsartikel verfolgt ein prima vista sympathisches Anliegen: Kinder und Jugendliche sollen einfachen Zugang zu gutem Musikunterricht haben. Bei näherem Hinsehen zeigen sich aber rasch Nachteile. Zum einen schränkt die Vorlage die kantonale Schulhoheit ein, indem sie die Kantone verpflichtet, die Ziele des Musikunterrichts zu harmonisieren – andernfalls droht eine Bundesregelung. Zum andern ist, bei aller Liebe zur Musik, nicht einsichtig, warum gerade dieses eine Fach (und nicht etwa Sprachen oder Naturwissenschaften) vorrangig behandelt werden soll. Vor allem aber ist absehbar, dass das Vorhaben, namentlich die Gewährleistung eines «hochwertigen» Musikunterrichts sowie die verstärkte Finanzierung der Musikschulen, ins Geld gehen wird – auch wenn davon kaum die Rede ist.

Kein Gegenkomitee in Sicht

Diese Argumente haben einiges Gewicht. Dass sie hinreichend verbreitet und gehört werden, ist indes zweifelhaft. Bis anhin ist nämlich keine Gruppierung in Sicht, die gegen den neuen Verfassungsartikel antreten würde – auch nicht dort, wo man es noch am ehesten vermuten würde. Die FDP hat zwar bereits die Nein-Parole beschlossen (obschon ihre Bundesparlamentarier die Vorlage grossmehrheitlich unterstützten). Ein weitergehendes Engagement oder gar eine Kampagne sind indes nicht vorgesehen. Derzeit stünden andere politische Themen im Vordergrund, sagt FDP-Sprecher Noé Blancpain. Bei der SVP, welche die Parole zwar noch nicht gefasst, die Vorlage im Parlament aber mehrheitlich abgelehnt hat, tönt es ähnlich. Generalsekretär Martin Baltisser geht nicht davon aus, dass sich die SVP in dieser Frage stark engagieren wird.

Dass so gut wie niemand gegen die Musikförderung in die Hosen steigt, ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass Widerstand von vorneherein als zwecklos angesehen wird und man sich nicht unnötig unbeliebt machen will. Die Situation ist ähnlich wie bei der Geldspiel-Vorlage, die das Lotterie-Monopol der Kantone in der Verfassung verankerte. Kein Politiker wagte es damals, sich gegen diese ordnungspolitisch fragwürdige Vorlage zu stellen: Er hätte sich den Zorn all jener zahllosen Sportverbände, Kulturbetriebe und Sozialeinrichtungen zugezogen, die vom reichen Lotterie-Geldsegen profitieren.

Auch bei der musikalischen Bildung ist die Unterstützung beeindruckend: So werben die nationalen Musikverbände – von der Chorvereinigung über den Tambouren-, den Blasmusik- und den Jodlerverband bis hin zu Orchestern und Musikschulen – für das Anliegen. Laut Ständerätin Christine Egerszegi (Aargau, fdp.), welche die Interessengemeinschaft Jugend und Musik präsidiert, wird die Abstimmungsvorlage nicht nur von den Verbandsspitzen, sondern auch von den 650 000 Mitgliedern unterstützt; diese würden dazu je zwei Franken beisteuern.

Hürden für Musiklehrer?

Diese breite Allianz auf lokaler Ebene macht es gerade für bürgerliche Parlamentarier heikel, gegen die Vorlage anzutreten. Denn viele von ihnen sind in ihrem Kanton oder in ihrer Gemeinde selber auf die eine oder andere Weise engagiert, etwa indem sie als Chormitglieder oder in der Dorfkapelle mitwirken. Dieses Risiko sieht auch Ständerat Peter Föhn (Schwyz, svp.). Dennoch will er auf die Nachteile des neuen Verfassungsartikels hinweisen. Seine Sorge geht namentlich dahin, dass die Regeln für Musikschulen vereinheitlicht und die Anforderungen für Musiklehrer schweizweit erhöht werden. Ob dann an der Muotathaler Musikschule weiterhin Hausfrauen oder Bauern unterrichten dürften, die zwar keine eigentliche Musikausbildung hätten, aber musisch hochbegabt seien, sei ungewiss.




Leser-Kommentare:
1 Beitrag

Kommentar lesen

Alfons.Wirth (09. August 2012, 08:04)
Äpfel und Erdäpfel

Warum der Autor den Musikunterricht vergleicht mit dem Sprachunterricht z.B. ist wie ein Vergleich von Äpfeln mit Erdäpfeln. Bekanntlich wird der Sprachunterricht im normalen Schulprogramm unterrichtet und damit subventioniert und gefördert.
Andererseits wäre interessant, zu erfahren, warum keine Medien gegen den anstehenden obligatorischen Zwangseinzug von TV-Gebühren antreten, von Politikern ganz zu schweigen, die wohl unter einer Decke stecken mit den Medienschaffenden.

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