Tagblatt Online, 11. Juni 2012 20:08:00
Strafermittlung gegen Blocher
Aufhebung der Amtshandlungen?
Nationalrat Christoph Blocher kann sich in der Affäre Hildebrand nicht auf die Immunität berufen. (Bild: Keystone / Peter Schneider)
Christoph Blocher muss sich in der Affäre Hildebrand dem Strafverfahren stellen – auch für Vorwürfe, die Handlungen nach seiner Vereidigung als Nationalrat betreffen. Die Rechtskommission des Ständerats hat sich im Streit um Blochers parlamentarische Immunität durchgesetzt.
Das Seilziehen um die strafrechtliche Immunität von Nationalrat Christoph Blocher hat ein Ende. Am Montag hat die ständerätliche Rechtskommission (RK) ihre frühere Auffassung bekräftigt, wonach zwischen dem Vorgehen, das Blocher in der Affäre Hildebrand zur Last gelegt wird, und seiner amtlichen Tätigkeit als Parlamentarier kein «unmittelbarer Zusammenhang» bestehe, wie ihn das Gesetz als Voraussetzung für die Immunität verlangt. Folglich handle es sich nicht um einen Fall von Immunität. Der Entscheid fiel mit 10 zu 3 Stimmen. Damit hat sich die RK gegenüber der nationalrätlichen Immunitätskommission durchgesetzt, die den Fall anders beurteilte und Blocher teilweise Immunitätsschutz gewähren wollte.
Mit dem Entscheid der RK ist für die Zürcher Staatsanwaltschaft der Weg frei, gegen Blocher eine Ermittlung zu führen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, an der Weitergabe von Bankdaten des früheren Nationalbankpräsidenten Hildebrand beteiligt gewesen zu sein. Bereits im März hatte die Staatsanwaltschaft – ohne Genehmigung durch das Parlament – eine Hausdurchsuchung bei Blocher durchgeführt.
Blocher wertete den Entscheid der RK als weiteren Versuch seiner politischen Gegner, ihn «mundtot» zu machen. Er werde prüfen, ob es Mittel gebe, die Nichtgewährung der Immunität bei Bundesgericht anzufechten. Einen Erfolg konnte Blocher bereits verbuchen. So hat das Zürcher Obergericht sein Begehren gutgeheissen, dass der ursprünglich mit dem Verfahren betraute Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser, der sich in einem Pub über die Causa Blocher ausgelassen hatte, in den Ausstand treten müsse. «Das ändert für uns nichts an der Ausgangslage», sagt dazu Corinne Bouvard, die Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft. Tatsächlich hatte Bürgisser selber beantragt, in den Ausstand zu treten, so dass das Obergericht materiell gar nicht auf das Begehren Blochers eintreten musste und seiner Beschwerde nachkam.
Weil Blocher nun aber gemäss Artikel 60 der Strafprozessordnung innert fünf Tagen darum ersuchen kann, dass alle Amtshandlungen, an denen der als befangen erklärte Staatsanwalt mitgewirkt hat, aufgehoben oder wiederholt werden, ist der Entscheid des Obergerichts dennoch von Bedeutung. Blocher kündigte am Montag an, dass er ein entsprechendes Gesuch stellen werde. Damit bringt er die Staatsanwaltschaft in eine etwas schwierige Situation. Diese muss nun Gründe finden, warum die Hausdurchsuchung und die weiteren Amtshandlungen im Verfahren beigezogen werden können, obwohl Bürgisser im Ausstand ist. Zentral dürfte dabei werden, wie das Mitwirken an einer Amtshandlung ausgelegt wird, war doch Bürgisser zum Beispiel nicht persönlich an der Hausdurchsuchung beteiligt.
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Kommentare lesen
mercator (13. Juni 2012, 07:07)
...unsägliche Posse....
...wenn es politisch opportun ist, unterscheidet sich die Schweiz nicht mehr gross von Moskau oder Peking. Den erfolgreichen Gegner 'per Gesetz und Rächtssprechung' fertigmachen, unterstützt von willfährigen und rachedurstigen Medien. Bleibt zu hoffen, dass der Schuss nach hinten losgeht !
Beitrag kommentierenPunto (12. Juni 2012, 06:10)
Rechtskommission?
Was für eine Rechtskommission? Wohl eher *Rächkommission*. Unglaublich was für ein S..laden* dort in Bern herrscht!
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