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Tagblatt Online, 21. Juni 2012 00:00:00

Kein Thema für die GPK

nic. Rund um die Vergabepraxis bei Informatikaufträgen in der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) bleiben zahlreiche Fragen offen. Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat werden sich dieser jedoch nicht annehmen – zumindest vorerst.

nic. Rund um die Vergabepraxis bei Informatikaufträgen in der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) bleiben zahlreiche Fragen offen. Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat werden sich dieser jedoch nicht annehmen – zumindest vorerst. Denn für Ruedi Lustenberger (cvp., Luzern), Präsident der nationalrätlichen GPK, sind die illegalen Informatikaufträge der Steuerverwaltung vergleichbar mit einem Fall aus dem Bundesamt für Migration, zu dem die Kommission just am Montagmittag den wegweisenden Entscheid gefällt hat, vorerst keine eigene Untersuchung durchzuführen. Sie befand, die Einhaltung der Regeln des öffentlichen Beschaffungswesens sollte die Finanzdelegation (FinDel) «im Rahmen ihrer laufenden Arbeit zur Vergabe von Expertenaufträgen ohne öffentliche Ausschreibung» überprüfen. «Es macht keinen Sinn, wenn zwei Institutionen parallel den gleichen Sachverhalt prüfen», sagt Lustenberger.

Dasselbe gilt nach Meinung des Kommissionspräsidenten auch für den Fall in der Steuerverwaltung. «Sollte die FinDel jedoch zur Ansicht gelangen, dass der Fall ihre Untersuchungsmöglichkeiten sprengt, wäre die GPK jederzeit bereit, diesen zu übernehmen.» Gleich sieht das auch der Präsident der ständerätlichen Schwesterkommission Paul Niederberger (Nidwalden, cvp.). Man werde vorerst auf den Bericht der FinDel warten, um mehr über die Vergabepraxis bei Informatikaufträgen zu erfahren. Diese bereitet FinDel-Präsident Urs Schwaller (Freiburg, cvp.) seit längerem Kopfzerbrechen. «Wo Aufträge freihändig vergeben werden, stellt sich die Frage, wer die Kontrollfunktion wahrnimmt», sagt er. Dass der Bundesrat durch klare Regelung der Verantwortlichkeiten auf allen Stufen Verbesserungsmassnahmen vornehmen will, begrüsst Schwaller. «Die FinDel besteht aber auf der Einführung eines übergeordneten, bundesweiten Beschaffungs-Controllings.»

Neben der Finanzdelegation setzt sich auch die Eidgenössische Finanzkontrolle seit langem für einheitliche Regeln ein. In den letzten Jahren hat sie bei Beschaffungen wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass Ausnahmebestimmungen zu generös angewendet werden. Letztlich waren es die von der Finanzkontrolle bemerkten Mängel, die Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf Ende Januar veranlasst hatten, die Administrativuntersuchung zur Vergabe von Informatikaufträgen anzuordnen, die den EStV-Direktor die Stelle kosten dürfte. Urs Ursprung ist zwar lediglich «vorübergehend» freigestellt. Aber dies wird sich wohl ändern, wie Beispiele aus der Vergangenheit zeigen, sobald der Bundesrat sich zur nächsten Sitzung treffen wird. Als Wahlbehörde obliegt nicht nur die Einstellung, sondern auch die Kündigung von Direktoren der Gesamtregierung. Gleiches gilt auch für die Festlegung von Abfindungen. Den Entscheid, die Direktorenstelle auszuschreiben oder eine interne Lösung vorzuschlagen, darf hingegen Departementschefin Widmer-Schlumpf alleine fällen.





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