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Tagblatt Online, 09. Juni 2012 07:30:00

Fahren mit «gefälschter» Vignette

Sobald eine Autobahnvignette vom Fahrzeug entfernt wird, gilt sie als entwertet. Zoom

Sobald eine Autobahnvignette vom Fahrzeug entfernt wird, gilt sie als entwertet. (Bild: Simon Tanner / NZZ)

Um sich die Kosten für die Autobahnvignette zu sparen, greift manch einer in die Trickkiste. Wird man dabei erwischt, handelt es sich um einen Fall für die Bundesanwaltschaft. Sie hat dieses Jahr bereits 101 Verfahren eröffnet.

Nadine Jürgensen

Die Autobahnvignette darf eigentlich auf keinen Fall so präpariert werden, dass eine Mehrfachverwendung möglich wird, zum Beispiel, indem man sie auf ein durchsichtiges Trägerobjekt klebt, sie mit Klebefolie versieht oder ihre Klebekraft verringert. Ganz findige Vignettenfälscher streichen etwas Crème oder Vaseline auf die präparierte Vignette, damit sie mehrmals aufgeklebt werden kann und doch hält. Ein solches Vorgehen ist strafbar.

Allein seit Jahresbeginn hat die Bundesanwaltschaft bis dato 101 Verfahren betreffend Fälschung von Autobahnvignetten eröffnet und teilweise bereits mit Strafbefehl abgeschlossen. Denn die Fälschung amtlicher Wertzeichen ist gemäss Artikel 245 des Strafgesetzbuches kein Kavaliersdelikt, sondern ein Vergehen, das mit Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird. Dessen Ahndung fällt in die Kompetenz der Bundesanwaltschaft. Trotzdem kommen die Fehlbaren mittels bundesanwaltschaftlichen Strafbefehls recht günstig weg. In der Regel ziehen die Beamten ein sogenanntes Bussendepositum von 500 Franken direkt auf der Autobahn ein. Die Höhe ist mit der Bundesanwaltschaft abgesprochen. 200 Franken Busse gehen an den betreffenden Kanton; die restlichen 300 Franken nimmt die Bundesanwaltschaft für das Verfahren ein. Eine zusätzliche Geldstrafe von 300 Franken wird nur aufgeschoben auferlegt – «unter Ansetzung einer Probefrist von zwei Jahren».

Grenzgänger und Touristen

Viele Autofahrer, die sich dieser Methode bedienen, sind ausländische Grenzgänger oder Touristen, die sich die Jahresgebühr von 40 Franken sparen wollen und die Vignette von einem Bekannten für die Ferienzeit ausleihen, wie Beat Rohner von der Oberzolldirektion, Sektion Fahrzeuge und Strassenverkehrsabgaben, auf Anfrage sagt. Aber nicht nur Ausländer, auch Schweizer manipulieren die Vignette, beispielsweise, um sie auch für das Zweitauto zu verwenden.

Diese Fälle, neben jenen Autofahrern, die gar keine Vignette gelöst haben, kämen recht häufig vor, sagt Rohner. Kontrollen finden besonders an den Grenzübergängen statt. Die Beamten des Grenzwachtkorps an den Zollstellen haben einen Blick für die «gefälschten» Vignetten. Ausserhalb der Grenzübergänge sind die kantonalen Polizeikorps zuständig.

Auch wenn sich die meisten bewusst sein dürften, etwas Unrechtes zu tun, indem die Vignette zum mehrmaligen Gebrauch präpariert wird, dürfte das Bewusstsein, ein Fall für die Bundesanwaltschaft zu werden, den allermeisten fehlen. Die Autobahnvignette muss gut sichtbar auf die Frontscheibe aufgeklebt werden und ist, einmal angebracht, nur für dieses bestimmte Fahrzeug gültig. Sobald die Vignette vom Fahrzeug entfernt wird, gilt sie als entwertet. Einmal entfernt, darf sie nicht mehr an einem anderen Auto angebracht werden. «Gefälschte» Vignetten werden übrigens zur Vernichtung der Bundesanwaltschaft übergeben.

Keine elektronische Vignette

In der Debatte um die generelle Erhöhung des Vignettenpreises im Parlament hat der Nationalrat kürzlich seine Zustimmung zur Zweimonatsvignette erteilt, um dem Bedürfnis der Touristen entgegenzukommen. Sie soll gleich viel kosten wie die heutige Jahresvignette. Beat Rohner geht deshalb davon aus, dass der Missbrauch der Vignetten nicht abnehmen wird. Die Idee einer elektronischen Vignette, die solche Missbräuche verhindern könnte, wurde 2009 in den Räten verworfen.




Leser-Kommentare:
2 Beiträge

Kommentare lesen

adolfk31 (10. Juni 2012, 05:23)
Ganz einfach ...

Fehlbaren Lenkern(innen) wird der fahrbare Untersatz konfisziert. Nur so werden wir Ernst genommen !

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mercator (09. Juni 2012, 13:43)
...verrückt geworden....

Wenn sich eine Bundesanwaltschaft mit dem Anbringen, bzw. der Wiederverwendung einer gekauften und bezahlten Autobahnvignette befasst, stimmt vieles nicht mehr in den Köpfen zu Bern.
Wohlverstanden: es geht nicht um die Fälschnung eines Wertzeichens - es geht darum, eine echte Jahresvignette auf ein anderes Fahrzeug zu übetragen....oder schlicht auch nur darum, eine Vignette am Fahrzeug so zu befestigen, dass man sie nach 12 Monaten wieder ohne Hilfsmittel sauber entfernen kann. Allein schon diese Tatsache zeigt die Verachtung, welche die Behörden gegenüber den Bürgern an den Tag legen. Das Schlimmste aber, ist der Umstand, dass die zeichnende Journalistin, Frau Nadine Jürgensen, keine eigene Meinung dazu hat und brav wiedergibt, was ihr amtlicherseits verklickert wurde.

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