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Tagblatt Online, 30. Juni 2012 14:59:40

Einreiseverbot für in Kenya verhafteten Schüler aus Biel

Wegen der Gefahr für die innere und äussere Sicherheit darf ein Bieler Gymnasiast vorläufig nicht in die Schweiz zurückreisen. Das Bundesamt für Migration prüft zudem einen Asylwiderruf für den gebürtigen Jordanier.

(sda) Der in Kenya wegen Terrorismus angeklagte Bieler Gymnasiast darf vorläufig nicht in die Schweiz zurückreisen. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat auf Antrag des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) ein befristetes Einreiseverbot verhängt.

Gleichzeitig prüft das Bundesamt für Migration einen Asylwiderruf für den gebürtigen Jordanier. Es gebe «klare Anzeichen dafür, dass sich die betroffene Person in Somalia in Gebieten aufgehalten hat, in denen jihadistische Gruppierungen in einem Konflikt aktiv sind», schreiben das Bundesamt für Migration (BFM) und Fedpol am Samstag in einer Mitteilung. Zudem soll der 19-Jährige auch Kontakte zu islamistischen Elementen in der Schweiz unterhalten haben.

Bei der «betroffenen Person» handelt es sich um den Bieler Gymnasiasten, wie die Behörden auf Nachfrage der Nachrichtenagentur SDA bestätigten. Gemäss kenyanischen Behörden wurde der junge Mann der Obhut des lokalen Büros des Uno-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) unterstellt.

Gefahr für innere und äussere Sicherheit

Das vom Fedpol verfügte Einreiseverbot stützt sich auf Erkenntnisse des NDB und erfolgte nach dessen Angaben gemäss dem Ausländergesetz «zur Wahrung der inneren oder der äusseren Sicherheit der Schweiz».

Eine solche Bedrohung sei dann gegeben, wenn eine Gefährdung durch Terrorismus, gewalttätigen Extremismus, verbotenen Nachrichtendienst oder organisierte Kriminalität bestehe, hiess es.

Auch sei ein Einreiseverbot bei Handlungen und Bestrebungen, welche die gegenwärtigen Beziehungen der Schweiz zu anderen Staaten «ernsthaft gefährden» oder auf eine «gewaltsame Änderung der staatlichen Ordnung» abzielten, möglich.

Asylwiderruf

Das BFM leitete zudem ein Verfahren ein, um das Asyl des 19-Jährigen zu widerrufen. Dies sei dann möglich, wenn Flüchtlinge die innere oder die äussere Sicherheit der Schweiz verletzt hätten oder gefährdeten.

Es werde geprüft, ob der junge Mann das Gastrecht der Schweiz missbraucht habe. Den internationalen Flüchtlingsstatus behalte er weiterhin. Der Mann sei in Kenya in Obhut des Uno-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR), schreiben BFM und Fedpol weiter.

Anfang Juni war der 19-Jährige in Kenya wegen mutmasslicher Verbindungen zur somalischen Al-Shabab-Miliz angeklagt worden. Er war im Mai verhaftet worden. Er soll sich bereits seit Februar in Somalia und Kenya aufgehalten haben.




Leser-Kommentare:
2 Beiträge

Kommentare lesen

zombie1969 (01. Juli 2012, 14:24)
Der...

anhaltende Zustrom aus hauptsächlich muslimischen Ländern dürfte der CH noch einige solche "Fälle" bescheren.
Jedenfalls trägt der Dumme bei der teuren Asylgeschichte nach wie vor das Kürzel CH.

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schwizer (30. Juni 2012, 17:12)
Wie bloed...

...sind die Schweizer Behoerden eigentlich? Am Schluss setzt sich noch die Schweizer Fluechtlingshilfe fuer ihn ein und die Kopfnicker in Bern holen ihn wieder in die Schweiz zurueck - da er ja seines Lebens nicht mehr sicher ist. Wann wird der Schweizer Geheimdienst aktiv und hebt solche potentiell gefaehrlichen islamistischen Zellen aus? Generell sollten Asylsuchende besser durchleuchtet werden - kriminelle sollen ohne wenn und aber in Ausschaffungshaft genommen werden und abgeschoben werden!

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