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Tagblatt Online, 19. Juli 2012 15:37:55

Die Schweiz widerspricht deutscher Lesart

Interpretationsstreit um zwei Wörter: Eveline Widmer-Schlumpf und ihr deutscher Amtskollege Schäuble. Zoom

Interpretationsstreit um zwei Wörter: Eveline Widmer-Schlumpf und ihr deutscher Amtskollege Schäuble. (Bild: Tobias Schwarz / Reuters)

Die Bundespräsidentin verteidigt die umstrittene Formulierung im Steuerabkommen, die jetzt zu Problemen mit Deutschland führt. Gleichzeitig äussert sie in dieser Sache auch Selbstkritik.

Markus Häfliger, Bern

Was bedeutet «aktiv erwerben»? Um diese Worte ist ein erbitterter Interpretationsstreit in der Schweiz und Deutschland entbrannt. Das bilaterale Steuerabkommen untersagt den «aktiven Erwerb» von gestohlenen Bankdaten (vgl. Box). Trotzdem hat das Bundesland Nordrhein-Westfalen angeblich jüngst zwei neue CD mit gestohlenen Bankdaten gekauft. Ist das nun ein Bruch der Abmachung oder nicht?

Ausser einer kurzen Stellungnahme im Schweizer Radio und Fernsehen hat sich Eveline Widmer-Schlumpf bis jetzt zurückgehalten. Nun aber nimmt die Bundespräsidentin detailliert Stellung. «Nach Abschluss der Verhandlungen bestand auf beiden Seiten Übereinstimmung, dass der aktive Erwerb von gestohlenen Bankdaten nicht mehr zulässig ist», stellt sie in einer schriftlichen Stellungnahme klar. «Wenn für gestohlene Daten Geld bezahlt wird, und zwar in Millionenhöhe, so ist das auch nach gesundem Menschenverstand eine Aktivität, also aktives Bemühen.»

Weshalb aber hat man Geldzahlungen im Text nicht explizit verboten? «Sinn der Formulierung war es, eine passive Entgegennahme zu ermöglichen», antwortet Widmer-Schlumpf. Deutschland sollte «die Möglichkeit erhalten, seinen Steuerbehörden zugespielte Daten zu prüfen». Mit anderen Worten: Deutschland sollte weiterhin Daten-CD auswerten können, die im Briefkasten einer Steuerbehörde landen – Geldzahlungen sollten jedoch ausgeschlossen sein.

Es gab eine Zeit, da stützte auch der deutsche Finanzminister diese Sichtweise. Bei der Unterzeichnung des Steuerabkommens im September 2011 sagte Wolfgang Schäuble, das Verbot des «aktiven Erwerbs» bedeute, dass deutsche Behörden prinzipiell keine Bankdaten mehr kaufen würden.

In dieser Woche vollzog Schäuble eine Akzentverschiebung. Am Montagmorgen erklärte sein Sprecher noch, man wolle die Worte «aktiver Erwerb» nicht auslegen. Bereits am Montagabend ging Schäubles Ministerium einen Schritt weiter. Dem Schweizer Radio und Fernsehen teilte sein Sprecher schriftlich mit: «Sollte den deutschen Behörden eine CD zum Erwerb angeboten werden (. . .), enthält das Abkommen kein Verbot, die Daten entgegenzunehmen. Auch die Zahlung von Geld für diese Daten ist nach dem Abkommen nicht verboten.»

Die wohlwollende Erklärung für Schäubles Schwenkung lautet, dass er versucht, das Abkommen innenpolitisch zu retten: Wenn er die rot-grüne Regierung von Nordrhein-Westfalen zu hart attackiert, dürfte das Abkommen in der deutschen Länderkammer definitiv scheitern. Aus dem gleichen Grund muss sich auch Widmer-Schlumpf mit zu harter Kritik an Schäuble zurückhalten.

Ihr Problem ist jedoch, dass mit den neuen Tönen aus Berlin im Inland die Kritik an ihr wächst. FDP-Präsident Philipp Müller ärgerte sich am Dienstag im «Blick», dass Widmer-Schlumpfs Staatssekretariat ihm noch im April versichert habe, «dass ab Unterzeichnung des Vertrags der Kauf von geklauten Daten nicht mehr zulässig sei».

Diese Aussagen ihres Departements erklärt Widmer-Schlumpf heute so: «Ich könnte mir vorstellen, dass die konkreten Durchsetzungsmöglichkeiten gegenüber den Bundesländern damals etwas überschätzt wurden.» Im Nachhinein stelle sich nun heraus, dass die deutsche Regierung das Abkommen gegenüber ihren Bundesländern erst dann durchsetzen könne, wenn es formell in Kraft sei. Dass dies noch nicht der Fall ist, liegt nicht nur an Deutschland: In der Schweiz droht das Referendum.

In einem Punkt demonstrieren Widmer-Schlumpf und Schäuble weiterhin Einigkeit: Beide argumentieren, dass der Kauf von Bankdaten gar nicht mehr nötig sei, wenn die Abgeltungssteuer erst einmal funktioniere. Welche deutsche Steuerbehörde soll noch für Bankdaten zahlen, wenn es gar kein deutsches Schwarzgeld mehr in der Schweiz gibt?, lautet das Argument. In der «Rheinischen Post» sagte Schäuble es so: «Der Geist, Zweck und Inhalt des Abkommens ist so, dass es die Steuerfragen umfassend regelt, ausgiebige Kontrollen ermöglicht und damit die Grundlage zum Kauf von CDs entfällt.»

Widmer-Schlumpf ihrerseits spricht Klartext an die Adresse der deutschen Opposition, die sich ein besseres Steuerabkommen erhofft: «Es wird keine Neu- oder Nachverhandlungen geben.»

Der umstrittene Passus im Wortlaut

Im Zentrum des Interpretationsstreits zwischen Deutschland und der Schweiz steht eine einseitige Erklärung Deutschlands. Die deutsche Bundesregierung hat diese Erklärung am 21. September 2011 schriftlich abgegeben. Sie bildet eine Art Anhang zum Steuerabkommen. Die Erklärung lautet wie folgt:

«Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erklärt anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt, dass sich die deutschen Finanzbehörden nicht aktiv um den Erwerb von bei Banken in der Schweiz entwendeten Kundendaten bemühen werden.»





Leser-Kommentare:
3 Beiträge

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adolfk31 (20. Juli 2012, 04:14)
Ganz einfach ....

Die Verhandlungen werden umgehenst eingeschlafen, bis die deutsche Auffassung wieder internationalem Standard entspricht, und das kann Jahre dauern ! - Denn Geben ist ja seliger denn Nehmen !

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mercator (19. Juli 2012, 10:32)
...es wir keine Neuverhandlungen geben....

Diese Aussage von EWS passt nahtlos in die Sprüchegalerie Ihrer Vorgänger: 'das Bankgeheimnis sei nicht verhandelbar, kein Thema, da werden sie auf Granit beissen....
Wir haben tatsächlich die Regierung (und die Medien) die wir verdienen !

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orgetorix (19. Juli 2012, 16:52)
Langsam...

Mit dem Wahnsinnstempo mit dem die Deutschen und auch die Schweizer Bürokraten arbeiten, dauert es noch sehr lange bis irgendetwas greifbares zu Tage tritt. Zudem werden diese von den ROTEN und GRÜNEN tatkräftig unterstützt. Wenn meine Enkelin - die im ersten Chindsgi ist - in die Oberstufe eintritt, könnte es allenfalls so weit sein. Ob's mich dann noch interessiert, ist eher fraglich...

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