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Tagblatt Online, 07. Juni 2012 08:30:00

Die Schweiz auf asylrechtlichem Sonderweg

Kinder im Empfangszentrum Basel. Im Nationalrat steht auch die Abschaffung des Familienasyls zur Debatte. Zoom

Kinder im Empfangszentrum Basel. Im Nationalrat steht auch die Abschaffung des Familienasyls zur Debatte. (Bild: Christian Beutler / NZZ)

Die Asylgesetzrevision, die der Nationalrat nächste Woche behandelt, würde die Schweiz in manchem zu einem der restriktivsten Länder Europas machen oder gar die Flüchtlingskonvention verletzen.

Susin Park

Was als kleine Asylgesetzrevision anfing, ist im Nationalrat durch zusätzliche Anträge zu einer beachtlichen Revision geworden. Dabei wird, wie in den meisten Staaten, davon ausgegangen, dass das eigene Land sehr attraktiv sei für Asylsuchende. Ein Blick auf die Zahlen zeigt jedoch ein anderes Bild. Denn global gesehen bleiben mehr als 80 Prozent der Flüchtlinge in ihren Herkunftsregionen, in Entwicklungsländern, die bereits selber mit grossen Herausforderungen zu kämpfen haben. Dass nur ein kleiner Teil der Fluchtströme industrialisierte Staaten ansteuert, wurde auch deutlich bei den Umwälzungen in Nordafrika: Mehr als eine Million Menschen flüchteten aus Libyen – doch nicht primär zu uns, sondern nach Tunesien und Ägypten. Nur gerade 2 Prozent kamen nach Europa. Und während etwa 60 000 Tunesier 2011 in Italien landeten, stellten lediglich 2574 ein Asylgesuch in der Schweiz. Im Hinblick auf das grosse Ungleichgewicht, welches global existiert, wäre eine bessere Lastenteilung aus Sicht des UNHCR vonnöten.

Fluchtbewegungen sind eine globale Herausforderung – ausgelöst durch Konflikt, Gewalt und Verfolgung in den Herkunftsländern – und lassen sich nicht national steuern. Weil es sich beim Flüchtlingsschutz um ein globales Problem handelt, sind sich die Staaten prinzipiell einig, dass international und regional die gleichen oder wenigstens ähnliche Regeln gelten sollten. Die Schweiz ist jedoch gerade dabei, hier einen Sonderweg einzuschlagen und ihr System weiter zu verschärfen.

Eingeengter Flüchtlingsbegriff

1. Der Flüchtlingsbegriff ist im Völkerrecht definiert. In der Schweiz soll er nun eingeschränkt werden. Wehrdienstverweigerer sollen vom Asyl ausgeschlossen werden, auch wenn sie in ihrem Heimatland Gefahr an Leib und Leben befürchten müssen – ein «Alleingang» im internationalen und europäischen Kontext. Die ursprünglich vorgeschlagene Änderung sollte die gegenwärtige, völkerrechtskonforme Praxis nicht ändern. Nun ist der Text aber noch verschärft worden. Doch auch so könnten die Betroffenen nicht zurückgeschickt werden. Die Frage stellt sich also nach dem Sinn des Vorschlags. 2. Das Recht, Schutz zu suchen und zu erhalten, soll eingeschränkt werden auch für diejenigen, die tatsächlich Gefahren ausgesetzt sind. Zum Beispiel sollen Gesuchsteller, die während des Asylverfahrens während mehr als 20 Tagen nicht erreichbar sind, aus dem Verfahren ausscheiden und drei Jahre lang kein Asylgesuch mehr stellen dürfen. Solche Einschränkungen wären nicht vereinbar mit dem Völkerrecht.

Trennung von Familien

3. Das Familienasyl soll abgeschafft werden, egal ob die Familie zusammen geflüchtet ist oder nicht, obschon die Angehörigen von Verfolgten wegen Sippenhaftung oft genauso gefährdet sind wie die direkt Verfolgten selbst. Für Flüchtlinge bedeutet dies zudem oft jahrelange Sorgen um Familienmitglieder, von welchen sie vielleicht auf der Flucht getrennt wurden – und zumeist auch, dass sie ihre Kinder nicht mehr nachholen können. Weil die Zusammenführung in keinem andern Land möglich ist, wird sie zum Beispiel in den Staaten der EU klar vereinfacht. Für in der Schweiz vorläufig aufgenommene Kriegs- und Gewaltvertriebene soll die im europäischen Vergleich ohnehin schon lange Wartezeit gar auf fünf Jahre erhöht werden, bevor sie überhaupt einen Antrag auf Nachzug stellen können, obwohl sie zumeist auf Dauer nicht zurückkehren können. Die Vorschläge würden die Schweiz insgesamt zu einem der restriktivsten Länder Europas machen. Dabei ist die Einheit der Familie ein grundlegendes Prinzip im Völkerrecht und auch in der Schweiz als Grundstein der Gesellschaft anerkannt. 4. Auch beim Aufenthaltsstatus ist die Schweiz schon jetzt eines der restriktivsten Länder Europas. Die Genfer Flüchtlingskonvention sieht erleichterte Integration und Einbürgerung für vulnerable Personen vor. Für die Staaten der EU gilt schon jetzt, dass Flüchtlinge nach ihrer Anerkennung gleich ein Aufenthaltsrecht für drei Jahre erhalten. Danach sind sie in manchen Ländern sogar berechtigt, die Einbürgerung zu beantragen. In der Schweiz hingegen sollen die Bedingungen für die Niederlassung (C-Ausweis) deutlich strenger werden. Für vorläufig aufgenommene Konflikt- und Gewaltvertriebene sollen die Bedingungen, überhaupt eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, ebenfalls verschärft werden. Dies geht gegen den Trend in Europa, ihnen auf jeden Fall einen positiven Schutzstatus mit Aufenthaltstitel und oft ähnliche Rechte wie Flüchtlingen zu gewähren.

Schutz sollte im Zentrum sein

An Revisionsvorschlägen mangelt es nicht im Asylbereich. Reformen sind vonnöten und würden – wie auch die Bereitstellung der nötigen Ressourcen – der Effizienz wie auch der Fairness und somit der Glaubwürdigkeit des schweizerischen Asylsystems zugutekommen. Dabei darf aus Sicht des Flüchtlingshochkommissariats nicht vergessen werden, dass es sich bei vielen Asylgesuchstellern um schutzbedürftige Menschen handelt, die wegen Verfolgung, Gewalt und Konflikt ihre Heimat verlassen mussten. Das Asylsystem ist gedacht, um ihnen Schutz zu gewähren. Ein pragmatischerer, weniger politisierter Ansatz, der die eigentlichen Ziele des internationalen Flüchtlingsschutzes im Blick behält, ist daher gefragt. Unnötige Reformen verkomplizieren demgegenüber das System und schaden der Glaubwürdigkeit des ganzen Asylwesens.

Es sind wenige, um die es letztlich geht: Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene machen gerade einmal 0,6 Prozent der Schweizer Gesamtbevölkerung aus – und es sind immer noch weniger als 1 Prozent, wenn man die Asylsuchenden mit einbezieht. Dies, obschon seit Jahren regelmässig etwa 40 bis 50 Prozent als schutzbedürftig anerkannt werden.

Susin Park, Bürgerin der Vereinigten Staaten und der Schweiz, ist seit 1994 beim Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) tätig und leitet seit 2009 dessen Büro für die Schweiz und Liechtenstein in Genf.




Leser-Kommentare:
5 Beiträge

Kommentare lesen

schwizer (10. Juni 2012, 04:19)
Den Schreibern...

...Zombie1969, AdolfK31 und Punto kann man nur gratulieren, die haben die Situatiuon erkannt!

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schwizer (10. Juni 2012, 04:16)
Das ganze Fluechlingswesen...

...in der Schweiz ist gescheitert - ein absoluter Witz! Hier werden weiterhin kriminelle Asylbewerber gedultet welche keine Asylbewerber sind. Wenn ich hier schreiben wuerde was Tatsache ist, dann muesste ICH in einem anderen Land um Asyl bitten!

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Punto (08. Juni 2012, 06:29)
Punto

Wir reden hier schon lange nicht mehr von echten Flüchtlingen. Also können wir auch keine Flüchtlingskonvention verletzen. Es gab doch früher den Ausweis *vorläufig Aufgenommene*, was für ein Witz. Das ist die LIGRÜNETTE Augenwischerei, die grösste Lüge alle Zeiten. Siehe Kosovo, haben alle längst den C-Ausweis, der mit dem schweizer Pass gleichzusetzten ist. Unser Erbe von MCR, ihr wird bestimmt ein Denkmal gesetzt inm Kosovo

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adolfk31 (07. Juni 2012, 13:56)
Lieber

die Flüchtlingskonvention verletzen als uns weiterhin abschlachten zu lassen.

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zombie1969 (07. Juni 2012, 12:28)
Das Asylrecht...

Das Asylrecht ist nicht das Problem, nur dessen Umsetzung. Hätte man alle Flüchtlinge nach Beendigung der Konflikte in ihren Heimatländern konsequent dazu gebracht zurückzukehren, wäre das Problem längst erledigt. Dazu hatte man weder die Kraft noch den politischen Willen, auch heute noch nicht. Das ganze Problem ist somit schlicht hausgemacht.
Das "Asylrecht" ist und bleibt somit weiterhin die einzige Möglichkeit für Menschen in die CH einzureisen, die auf ordentlichem Wege (Visum) nie die Chance zur Einreise und Aufenthalt hätten. Und das jene Ex-Flüchtlinge die nun legal hier sind nun die Möglichkeit des Familiennachzuges nutzen, liegt in der Natur der Sache. Im Familiennachzug Beschränkungen einzuführen, dürfte, da man in der CH die Menschenrechte/Völkerrecht gross schreibt, doch sehr schwierig werden.
Somit wird der Zuzug in die CH ungebremst anhalten.

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