Tagblatt Online, 13. Juli 2012 13:03:00
«Denkerin und Lenkerin» kommt aus der Haft
Eine 51-jährige Frau, die im Prozess um den Schenkkreis-Mord von Grenchen im Kanton Solothurn zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, muss aus der Sicherheitshaft entlassen werden.
(sda)
Das hat das Obergericht des Kantons Solothurn entschieden. Es bestehe keine Fluchtgefahr.
Das Obergericht hiess eine Beschwerde der Schweizerin gegen die Sicherheitshaft teilweise gut. Die Frau muss sich nach der Entlassung aus der Haft regelmässig bei der Polizei melden und darf die Schweiz nicht verlassen. Ihre Identitätskarte bleibt beschlagnahmt, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil hervorgeht.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Ende Mai hatte das Amtsgericht Solothurn-Lebern die 51-Jährige wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Sie wurde noch im Gerichtssaal in Sicherheitshaft genommen. Der Verteidiger kündigte an, das Urteil anzufechten. Es ist daher noch nicht rechtskräftig.
Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass die Frau «Denkerin und Lenkerin» des Verbrechens gewesen war. Die Verurteilte hatte vor Gericht die Rolle als Drahtzieherin stets bestritten.
Bereits vor dem Prozess war die Frau auf freiem Fuss. Sie musste nach zweieinhalb Jahren aus dem vorzeitigen Strafvollzug entlassen werden. Der Verteidiger hatte die Haft bis vor Bundesgericht angefochten.
Das Obergericht kam vor diesem Hintergrund zum Schluss, dass sich mit dem erstinstanzlichen Urteil die Fluchtgefahr nicht verändert habe. Zwischen der Hauptverhandlung und der Urteilseröffnung sei die Fluchtgefahr am ausgeprägtesten gewesen.
Mit gepacktem Koffer zur Urteilseröffnung erschienen
Die Frau habe aber keine Anstalten zur Flucht getroffen, sondern sich vielmehr auf die Festnahme eingestellt. Sie sei mit gepacktem Koffer zur Urteilseröffnung am Amtsgericht erschienen. Insgesamt lasse ihr bisheriges Verhalten nicht auf eine erhöhte Fluchtgefahr oder Fluchtneigung schliessen.
Die Morde an der dreiköpfigen Familie in Grenchen im Juni 2009 hatten ein 35-jähriger ehemaliger Spitzensportler und ein 27- jähriger ungelernter Koch verübt. Sie erstickten die 55-jährige Ehefrau und die 35-jährige Tochter mit Plasticsäcken. Der 60-jährige Ehemann wurde erschossen.
Die beiden geständigen Männer und wurden vom Amtsgericht zu lebenslänglichen Freiheitsstrafen verurteilt. Auch ihre Verteidiger kündigten an, die Urteile ans Obergericht weiterzuziehen.Dreifachmord von Grenchen
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orgetorix (13. Juli 2012, 19:17)
Jööö, wie niedlich, die Herrschaften der "Justiz"
Also es wird immer eigenartiger. Das ist ja direkt eine Aufforderung an den Terrorismus: Nur Morde organisiesren und du kannst in der Schweiz nach kurzer Zeit wieder frei herumlaufen... Wir bringen's immer weiter!
Beitrag kommentierenfozzibär (13. Juli 2012, 17:26)
Denkerin und Lenkerin
Es kann doch nicht sein, dass eine Denkerin und Lenkerin zu lebenslanger Haft verurteilt wird. Denken und lenken darf man ja, nur nicht morden!! Unglaublich!!
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