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Tagblatt Online, 10. Juli 2012 13:05:24

Dem Täter zum zweiten Mal recht gegeben

Das Bundesgericht hat in der Frage des Strafmasses einem im Kanton Waadt Verurteilten zum zweiten Mal recht gegeben. Der Mann hatte vor vier Jahren mit einem Komplizen bei einem Raubüberfall einen Rentner getötet.

(sda) Das Bundesgericht hat die lebenslängliche Freiheitsstrafe gegen einen Albaner aufgehoben, der 2008 mit einem Komplizen in Epalinges (Waadt) einen Rentner erschlagen hatte. Laut Gericht muss die Waadtländer Justiz eine zeitlich begrenzte Strafe verhängen.

Den Schlüssel ausgehändigt

Der heute 30-jährige Albaner und sein fünf Jahre jüngerer Schweizer Komplize waren Ende Dezember 2008 am frühen Morgen in die Villa eines Rentnerpaars in Epalinges eingebrochen. Als sie den erwachten Ehemann antrafen, traktierten sie ihn mit Schlägen und Fusstritten.

Die Frau wurde ebenfalls misshandelt – sie gab ihnen schliesslich den Schlüssel zum Safe. Wütend über die magere Beute von 200 Euro, traten die zwei Männer den Rentner weiter gegen den Kopf. Als die Polizei eintraf, war er bereits an einer Hirnblutung gestorben.

«Lebenslänglich» verhängt

Das Lausanner Kriminalgericht sprach die Täter 2010 wegen Raub und Mord schuldig. Es verurteilte den Albaner zu einer lebenslänglichen und den Schweizer zu einer 16-jährigen Freiheitsstrafe. Das Kantonsgericht bestätigte die Urteile anschliessend.

Das Bundesgericht kam im vergangenen Oktober zum Schluss, dass die Waadtländer Justiz die lebenslange Strafe gegen den Albaner nicht ausreichend begründet habe. Es schickte die Sache zur Neubeurteilung zurück ans Kantonsgericht, das im zweiten Umgang wiederum eine lebenslange Strafe verhängte.

Maximal 20 Jahre

Auch diesen Entscheid hat das Bundesgericht nun aufgehoben. Laut Gericht ist der Albaner angesichts der 16 Jahre Gefängnis für seinen Schweizer Komplizen ebenfalls zu einer zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe zu verurteilen, also zu maximal 20 Jahren.

Urteil 6B–89/2012 vom 29. 6. 2012.




Leser-Kommentare:
3 Beiträge

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schwizer (12. Juli 2012, 14:08)
Die Schweizerische...

Rechtsprechung ist ja ein Witz - solche Urteile gehoeren haerter bestraft - das ist ja ein Affront gegenueber den Hinterbliebenen! In anderen Laender wuerden solche Leute am Ende eines Strickes baumeln - aber dank all den Linken Gutsmenschen haben wir solche Zustaende - so der seine Strafe im Albanienland absitzen! Dieses Urteil stinkt doch zum Himmel!

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deich (11. Juli 2012, 09:22)
Sau blöd

Eine "sau blöde Bemerkung", OKIFINOKI! Wenn ihnen die Schweizerische Gerichtsbarkeit nicht mehr passt, können Sie ja auswandern.

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unbekannt (10. Juli 2012, 13:22)
vielleicht...............

...........sollte das bundesgericht diesem albaner noch einen sonderfond auf bürgers kosten für ahv/iv-prämien, die er während seines knastaufenthaltes nicht bezahlen kann, einrichten -

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