St.Galler Tagblatt, 20. Juni 2012 00:00:00
Bund erlässt Ausnahmeregelung für Gotthardverkehr
Eskortierter Strassentransport von gefährlichen Gütern
Ausnahmsweise sollen Gefahrengüter auch durch den Gotthard-Strassentunnel transportiert werden dürfen. (Bild: Keystone)





