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St.Galler Tagblatt, 20. Juni 2012 00:00:00

Bund erlässt Ausnahmeregelung für Gotthardverkehr

Eskortierter Strassentransport von gefährlichen Gütern

Ausnahmsweise sollen Gefahrengüter auch durch den Gotthard-Strassentunnel transportiert werden dürfen. Zoom

Ausnahmsweise sollen Gefahrengüter auch durch den Gotthard-Strassentunnel transportiert werden dürfen. (Bild: Keystone)

Die Sperrung der Gotthard-Bahnstrecke bedroht die Versorgung des Tessins mit gewissen Gefahrengütern. Solche dürfen jetzt auf der Strasse transportiert werden – mit strengen Auflagen.

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