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Tagblatt Online, 20. Juni 2012 00:00:00

Bund erlässt Ausnahmeregelung für Gotthardverkehr

Eskortierter Strassentransport von gefährlichen Gütern

Ausnahmsweise sollen Gefahrengüter auch durch den Gotthard-Strassentunnel transportiert werden dürfen. Zoom

Ausnahmsweise sollen Gefahrengüter auch durch den Gotthard-Strassentunnel transportiert werden dürfen. (Bild: Keystone)

Die Sperrung der Gotthard-Bahnstrecke bedroht die Versorgung des Tessins mit gewissen Gefahrengütern. Solche dürfen jetzt auf der Strasse transportiert werden – mit strengen Auflagen.

Marcel Amrein

Trotz der Sperrung der Gotthard-Bahnstrecke rollt der Verkehr auf der Autobahn ohne grössere Probleme. Sorgen bereitet hingegen die Versorgung der Alpensüdseite mit Gütern, die ausschliesslich per Bahn transportiert werden dürfen. Das sind unter anderem gewisse Gefahrengüter, vor allem verflüssigte Gase. Bereits droht in den Tessiner Spitälern der Sauerstoff knapp zu werden.

Sperrung des Strassentunnels

Das Bundesamt für Strassen (Astra) hat deshalb jetzt eine Ausnahmeregelung erlassen: Frühestens ab Donnerstag gewährt es zwei Zeitfenster pro Tag von je fünfzig Minuten, während deren der Gotthardstrassentunnel für den übrigen Verkehr gesperrt wird. In dieser Zeit können Sattelzüge mit gefährlichen Gütern den Tunnel in einem Konvoi befahren.

Der Konvoi Richtung Süden startet jeweils um 9.30 Uhr, derjenige nach Norden um 11 Uhr. Sie werden von der Kantonspolizei Uri sowie von einem Feuerwehrauto der Schadenwehr Gotthard begleitet und dürfen höchstens je zehn Fahrzeuge umfassen.

Transport auch über den Pass

Das Astra betont, dass die Massnahme bis zur Wiederöffnung der Bahnlinie befristet ist. Sie gilt nur für die Versorgung des Kantons Tessin, des Misox und des Kantons Uri.

Falls das Verkehrsaufkommen die Sperrung des Tunnels nicht zulässt, kann auch ein Konvoi-Transport über den Pass eingerichtet werden. In diesem Fall muss die Schöllenen-Schlucht während höchstens vierzig Minuten für den übrigen Verkehr gesperrt werden.





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